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Festnahme eines Tatverdächtigen - Ermittlungsverfahren wegen des

Verdachts des Ausspähens und der unberechtigten Veröffentlichung

personenbezogener Daten

ID: 2052864

(ots) - Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
- Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - und
das Bundeskriminalamt (BKA) haben in den Abendstunden des 06.01.2019
die Wohnung eines Tatverdächtigen in Mittelhessen durchsucht und
diesen vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts
des Ausspähens und der unberechtigten Veröffentlichung
personenbezogener Daten von Politikern, Journalisten und Personen des
öffentlichen Lebens wurden durch die Generalstaatsanwaltschaft
Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt, das eine Besondere
Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet hatte, seit dem 04.01.2019 mit
Hochdruck geführt.

Der 20-jährige deutsche Staatsangehörige steht im Verdacht,
personenbezogene Daten von Politikern, Journalisten und von Personen
des öffentlichen Lebens ausgespäht zu haben. Die erlangten
personenbezogenen Daten (insbesondere Telefonnummern, Anschriften,
Kreditkartendaten, Bildaufnahmen und Kommunikation) soll der
Beschuldigte im Dezember 2018 unter Nutzung von Twitter-Accounts
veröffentlicht haben. Auf den Twitter-Accounts waren Verlinkungen zu
anderen Plattformen oder sogenannten Filehosting-Diensten enthalten,
auf denen die ausgespähten personenbezogenen Daten abgelegt waren.
Neben ausgespähten Daten soll der Beschuldigte auch persönliche Daten
von Politikern, Journalisten und von Personen des öffentlichen Lebens
aus öffentlich zugänglichen Quellen gesammelt haben. Auf Twitter soll
der Beschuldigte die Bezeichnungen "G0d" und "0rbit" verwendet haben,
zum Teil soll er für die Veröffentlichungen der ausgespähten Daten
auch einen gekaperten Twitter-Account eines auf der Plattform YouTube
aktiven Künstlers genutzt haben. Zur Anonymisierung seines
Internetanschlusses bei den unberechtigten Veröffentlichungen soll
der Beschuldigte einen sogenannten VPN-Dienst verwendet haben.





Der Beschuldigte wurde am 07.01.2019 durch den sachleitenden
Oberstaatsanwalt und Beamte des Bundeskriminalamts vernommen. Er hat
die gegen ihn erhobenen Vorwürfe umfassend eingeräumt und über eigene
Straftaten hinaus Aufklärungshilfe geleistet. Mangels Haftgründen
wurde der Beschuldigte in den Abendstunden des 07.01.2019 auf freien
Fuß gesetzt und die vorläufige Festnahme aufgehoben. Die im Rahmen
der Durchsuchungsmaßnahme sichergestellten Beweismittel, insbesondere
Computer und Datenträger, werden derzeit umfassend ausgewertet.
Aufgrund der Angaben des Beschuldigten konnte ein Computer, den
dieser 2 Tage vor der Durchsuchung beiseite geschafft hatte, und ein
Daten-Backup bei einem Sharehosting-Dienst aufgefunden und
sichergestellt werden.

Im Rahmen der Vernehmung gab der Beschuldigte an, bei den
Datenausspähungen und den unberechtigten Datenveröffentlichungen
allein agiert zu haben. Die Ermittlungen haben bislang keine Hinweise
auf eine Beteiligung Dritter ergeben. Zu seiner Motivation gab der
Beschuldigte an, aus Verärgerung über öffentliche Äußerungen der
betroffenen Politiker, Journalisten und Personen des öffentlichen
Lebens gehandelt zu haben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das
Bundeskriminalamt bedanken sich bei den beteiligten Polizeibehörden
der Bundesländer und beim Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) für die hervorragende Zusammenarbeit.




Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

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Datum: 08.01.2019 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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