Nach Drogenkonsum ans Steuer gesetzt
(ots) - Eine routinemäßige Verkehrskontrolle ist
einem jungen Mann aus dem Stadtgebiet am Montagnachmittag zum
Verhängnis geworden. Als Polizeibeamte den 25-Jährigen kurz vor 17
Uhr am Willy-Brandt-Platz stoppten, um ihn zu überprüfen, kam der
Verdacht auf, dass der Fahrer unter Drogeneinfluss steht. Ein erster
Test vor Ort bestätigte die Vermutung und reagierte positiv auf die
Stoffgruppe THC. Der junge Mann wurde daraufhin zur nächsten
Dienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Führerschein und Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, um einen
Weiterfahrt zu verhindern.
Bei der Überprüfung der Personalien des 25-Jährigen - der sich
während der gesamten Maßnahme äußerst uneinsichtig und unkooperativ
verhielt - kam dann auch noch heraus, dass für den Mann ein
Sperrvermerk eingetragen ist. Die Fahrerlaubnis-Sperre ist zwar im
Oktober 2018 abgelaufen, aber offensichtlich hat der 25-Jährige
seinen Führerschein nicht neu beantragt. Deshalb wird nun auch das
vorgelegte Dokument auf seine Echtheit überprüft.
Ähnlich ging es einer Autofahrerin, mit der es eine Polizeistreife
in der Nacht zu Dienstag zu tun hatte. Ein sehr spezieller Geruch,
der aus ihrem Pkw strömte, verriet die 30-Jährige.
Polizeibeamte waren kurz nach Mitternacht in der Trippstadter
Straße auf den Dacia Logan aufmerksam geworden und folgten ihm. Die
Fahrerin bog ihn die Gottlieb-Daimler-Straße ab und fuhr auf einen
Parkplatz. Als die Frau dort einer Kontrolle unterzogen werden sollte
und die Fahrertür öffnete, kam den Polizisten der Geruch von Cannabis
entgegen. Die 30-Jährige selbst stand ganz offensichtlich unter
erheblichem Einfluss von berauschenden Mitteln. Darauf angesprochen,
räumte die Frau ein, vor kurzem Cannabis konsumiert zu haben. Ein
erster Schnelltest bestätigte diese Angaben; deshalb folgten eine
Blutprobe sowie die Sicherstellung von Schlüssel und Führerschein.
Doch damit nicht genug: Im Fahrzeuginnenraum wurde außerdem noch
eine kleine Menge Cannabis gefunden. Gegen die 30-Jährige wird
deshalb nicht nur wegen Fahrens unter Drogeneinfluss, sondern auch
wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. | cri
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Datum: 08.01.2019 - 13:21 Uhr
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