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Strafanzeige gegen belehrungsresistenten Syrer

ID: 2053317

(ots) - Am Mittwoch, den 9. Januar 2019, kontrollierten
Beamte des Bundespolizeirevier Zittau gegen 00:25 Uhr auf der B 178n
einen deutschen PKW. Als Insassen wurden zwei Syrer und ein Iraker
festgestellt, welche auf dem Weg nach Polen waren. Die Sache hatte
allerdings einen Haken. Ein 23-jähriger syrischer Asylbewerber hätte
zwar nach Polen ausreisen, aber nicht wieder nach Deutschland
einreisen dürfen, da ihm die dafür notwendigen Dokumente fehlten.
Dies teilten ihm die Beamten während der Kontrolle auch mit und er
wurde darüber belehrt, dass wenn er jetzt nach Polen aus- und im
Anschluss wieder nach Deutschland einreist eine Straftat begeht.
Scheinbar kam diese Belehrung nicht bei ihm an und er reiste im
Anschluss an die Kontrolle gemeinsam mit den beiden Anderen sofort
nach Polen aus. Und es kam, wie es kommen musste. Die gleiche Streife
stellte das Fahrzeug mit dem 23-jährigen Syrer als Insassen um 04:50
Uhr bei der Einreise aus Polen erneut auf der B 178n fest und er
konnte die erforderlichen Einreisedokumnete nicht vorweisen.

Dies stellt eine Straftat nach dem Aufenthaltsgesetz dar und die
Bundespolizei leitet gegen den Syrer ein Ermittlungsverfahren ein.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ebersbach
Pressesprecher
Ronny Probst
Telefon: 0 35 86 - 7 60 22 45
E-Mail: bpoli.ebersbach.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 09.01.2019 - 08:20 Uhr
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