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So kann ich helfen - Von ehrlichen Findern und glücklichen Verlierern

ID: 2053482

(ots) -
Schnell ist es passiert - der Schlüssel aus der Tasche gerutscht,
das Portemonnaie liegen gelassen, das Lieblingskuscheltier unbemerkt
aus dem Kinderwagen gefallen oder die Handtasche stehen gelassen. Es
sind oft kleine Unaufmerksamkeiten oder Missgeschicke, die
schwerwiegende Folgen haben können. Schön, wenn es nette Mitmenschen
gibt, die keinen eigenen Nutzen aus dem Unglück anderer ziehen
wollen, sondern Hilfe leisten. Damit Verlierer und Finder
zusammenkommen, ein paar Tipps von unserer Seite.

*

Sie Suche nach dem Verlierer

Die Sozialen Netzwerke sind aus unserem Leben kaum mehr
wegzudenken, immer mehr interagieren wir über Plattformen und Chats
mit unseren Mitmenschen. Die können auch helfen, wenn etwas verloren
geht oder gefunden wurde. Dabei entsteht manchmal der Eindruck, als
wäre der gute alte "klassische" Weg des Umgangs mit Fundstücken in
Vergessenheit geraten. Dabei ist im Umgang mit Fundstücken in den
sozialen Medien eine gewisse Zurückhaltung empfehlenswert, denn es
gilt zu bedenken, dass die Fundsache sehr persönlich sein kann und
vielleicht Daten enthält, die keinem anderen zugänglich gemacht
werden sollten. Unterlassen sollte man es also beispielsweise Bilder
mit Fundstücken einzustellen, auf denen Name oder gar Kontonummer des
Verlierers zu erkennen sind. Anhand dieser Daten sind die Verlierer
von den zuständigen Behörden in aller Regel sowieso leicht zu
ermitteln, was eine Suche nach dem Verlierer in den Sozialen
Netzwerken entbehrt. Doch auch wenn es um Schlüssel, Handtaschen oder
Geldbörsen geht, können sich Finder sicher sein, dass die Verlierer
sie vermissen werden und sich auf die Suche nach ihren
Wertgegenständen begeben. Wichtig für den Finder ist es also in
erster Linie dem Verlierer die Fundstücke zugänglich zu machen.




*

Doch mal von vorne

"Ich finde einen Gegenstand - Was mache ich damit?"

Nehmen Sie den Gegenstand an sich. Fragen Sie möglicherweise im
Umfeld befindliche Personen, ob er ihnen verloren gegangen ist.
Finden Sie den Gegenstand in einem Geschäft oder einer Einrichtung,
können Sie ihn beim Personal / den Mitarbeitern abgeben. Sie sollten
dort aber auf jeden Fall Ihren Fund mitteilen, falls es dort zu
Nachfragen durch den Verlierer kommt. Dabei sollten Sie auch
mitteilen, was Sie mit dem Fundstück machen.

"Wohin mit dem Fundstück?"

Bitte bringen Sie den Gegenstand zum Fundbüro der Stadt oder
Gemeinde, in der Sie ihn gefunden haben. Alternativ können Sie das
Fundstück auch der Polizei übergeben.

"Wann sollte ich das machen?"

Bedenken Sie, dass der Verlierer den Gegenstand sicher schon
sucht, auf ihn angewiesen sein könnte und vielleicht diverse
Maßnahmen trifft, den der Verlust nach sich zieht (Austausch
Türschloss, Kontosperrung, etc.). Versuchen Sie also das Fundstück so
schnell wie möglich abzugeben. Wenn das nicht möglich ist, kann auch
ein vorgeschobener Anruf beim Fundbüro oder der Polizei hilfreich
sein.

*

Danke!

Für alle die etwas mit sich hadern, ob sie das Fundstück nicht
doch in ihren eigenen Besitz übergehen lassen könnten: Dies würde
eine sogenannte Fundunterschlagung darstellen, die nach Paragraph 246
des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder
Geldstrafe geahndet werden kann.

Statt einer Strafe, können sich ehrliche Finder über den Dank der
Verlierer freuen und vielleicht sogar eine kleine Aufmerksamkeit als
der Mühen Lohn. Wer darauf besteht, kann natürlich auch einen
Finderlohn einfordern, der im Paragraph 971 des Bürgerlichen
Gesetzbuch geregelt ist.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
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