85 Tage
(ots) - 85 Tage wurden nun einer ukrainischen Frau zum
Verhängnis. Gegen sie wurde Anzeige wegen des Verdachts des
unerlaubten Aufenthaltes erstattet. Die 67-Jährige ist am gestrigen
Abend kurz vor 20.00 Uhr in einem Linienbus, der nach Kiew unterwegs
war, kurz vor Passieren der Grenze bei Ludwigsdorf angetroffen
worden. Bei ihrer Kontrolle stellte sich heraus, dass sie sich
deutlich zu lange - nämlich 85 Tage mehr als erlaubt - im
Bundesgebiet bzw. im Schengen-Raum aufgehalten hatte. Seit Juli des
vergangenen Jahres war sie schließlich in Rostock geblieben. Gestern
wollte sie nach Hause fahren.
Inhaber biometrischer Reisepässe, die von der Ukraine ausgestellt
wurden, können sich in dem Hoheitsgebiet der Schengener
Vertragsparteien frei bewegen, höchstens jedoch drei Monate innerhalb
einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der ersten Einreise an,
sofern sie die im Schengener Grenzkodex festgeschriebenen
Einreisevoraussetzungen erfüllen.
Die Ukrainerin wird nun mit einer Ausweisung durch die zuständige
Ausländerbehörde zu rechnen haben.
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Datum: 09.01.2019 - 12:07 Uhr
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