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Bootsmotoren wieder verstärkt im Visier von Straftätern

ID: 2054267

(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung von
Landeswasserschutzpolizeiamt und Landeskriminalamt
Mecklenburg-Vorpommern

Nachdem für das Jahr 2017 eine deutliche Abnahme der Kriminalität
rund um das Eigentum von Wassersportlern zu verzeichnen war, ist für
das Jahr 2018 wieder ein Anstieg der Fallzahlen ersichtlich.

Vom Bootszubehör bis hin zu kompletten Booten verschiedenster Art
sind es vor allem immer wieder die Antriebe der Wasserfahrzeuge,
insbesondere die Außenbordmotoren, auf die es die Täter abgesehen
haben.

Während im Jahr 2017 noch 167 Fälle von Bootsmotorendiebstahl zur
Anzeige gebracht wurden (2016: 260 Fälle, 2015: 209 Fälle; 2014: 198
Fälle), waren es im vergangenem Jahr 196 Fälle.

Die damit einhergehenden Schäden reichen dabei schnell in
Größenordnungen zwischen 6.000 und 8.000 Euro und liegen zum Teil, je
nach Motor, auch deutlich darüber. Zusätzlich sind diese Diebstähle
dadurch gekennzeichnet, dass an den betroffenen Booten durch die
Begehungsweise der Täter regelmäßig weitere Schäden verursacht
werden, die teils erhebliche Reparaturaufwendungen erfordern, da
beispielsweise Zuleitungen einfach durchgeschnitten oder -gekniffen
werden bzw. anderes Bootszubehör in Mitleidenschaft gezogen wird.
Durch Diebstähle im Bereich Wassersport entstand so im Jahr 2018 in
Mecklenburg-Vorpommern ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 1.000.000
EUR.

Bedingt durch die leichtere Verfügbarkeit während der Bootssaison
waren auch im Jahr 2018 die wärmeren Monate am stärksten betroffen,
hier vor allem die Monate Mai, August und September. Aber auch
außerhalb dieses Zeitraumes werden Wasserfahrzeuge in den
Winterlagern angegriffen und vor allem Außenborder sowie auf den
Booten zurückgelassenes Zubehör entwendet.

Die Tatorte sind insbesondere abhängig von den Tatgelegenheiten.




Unabhängig von der Größe der Häfen und Marinas nutzen die Täter
günstig erscheinende Gelegenheiten und bauen die Motoren auch in
größeren, aber unbewachten Anlagen ab. In Einzelfällen werden nach
wie vor Boote von den Liegeplätzen zu abgelegeneren Plätzen verbracht
und die Motoren dort demontiert.

Dabei ist der Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums
Neubrandenburg mehr als doppelt so häufig betroffen wie der des
Polizeipräsidiums Rostock. Ursächlich dafür dürfte jedoch vor allem
das Mehr an Binnenseen und den damit verbundenen Tatgelegenheiten
sein.

Zur Vorbeugung von Straftaten im Zusammenhang mit Booten raten
Wasserschutzpolizei und Landeskriminalamt zu erhöhter Wachsamkeit und
geben folgende Hinweise:

1. Sichern Sie Ihr Boot und Ihren Außenborder zusätzlich, z.B. mit
Ketten, Schlössern oder Alarmanlagen.

2. Prüfen Sie, ob der Außenborder besser gegen Diebstahl geschützt
werden kann, z.B. durch Mitnahme von Bord während des Stilllegens,
durch Aufbewahrung in einer Halle oder in der heimischen Garage.

3. Lassen Sie den Außen- oder Innenbordmotor sowie maritimes
Equipment von der Wasserschutzpolizei codieren. Mit einer solchen
eindeutigen Identifizierungs- und Eigentumskennzeichnung schaffen Sie
u.a. die Möglichkeit, dass Täter bereits vor dem Bemerken des
Diebstahls gestellt werden können.

Außerdem werden beispielsweise als codiert gekennzeichnete
Bootsmotoren deutlich uninteressanter für einen kriminellen Zugriff.

4. Achten Sie auf widerstandsfähige Tür-, Fenster- und
Lukenbeschläge, Sicherheitszylinder an Kajütentüren und
Lenkradsperren.

5. Verschließen Sie Kajüte und Backskisten.

6. Entfernen Sie leicht demontierbare und wertintensive
Ausrüstungsgegenstände und lassen Sie keine Wertgegenstände an Bord.

7. Fotografieren Sie Ihr Boot. Registrieren Sie signifikante
Merkmale, die ein Wiedererkennen erleichtern. Führen sie einen
Bootspass außerhalb Ihres Bootes mit allen Angaben zum Boot und zur
Motortechnik.

8. Sollten Sie ein gebrauchtes Boot erwerben, achten Sie auf die
Rumpfnummer (CIN - Craft Identification Number). Wird Ihnen ein Boot
ohne oder mit "überarbeiteter" CIN angeboten, erkundigen Sie sich
genau nach der Herkunft und den Besitzverhältnissen des Bootes. Es
könnte gestohlen sein.

9. In diesem Zusammenhang rät die Polizei weiter, jeden Diebstahl
sowie Versuchshandlungen, auch ohne materiellen Schaden, zur Anzeige
zu bringen.

Zusätzliche kostenlose, individuelle und neutrale Beratungen
gibt´s bei Bedarf durch die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen
der Polizeiinspektionen und die Wasserschutzpolizeiinspektionen des
Landes.

Hier die Erreichbarkeiten:

https://www.polizei.mvnet.de/Pr%C3%A4vention/Ansprechpartner/

Über die genannten Informationen hinaus können sich interessierte
Bootsführerinnen und Bootsführer hier auch über den Stand und die
Möglichkeiten weiterer bzw. zu konkreten Sicherungstechnologien,
beispielswiese der GPS-Ortung, informieren.




Rückfragen zu den Bürozeiten:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle Robert Stahlberg
Telefon: 038208/887-3112
E-Mail: presse(at)lwspa-mv.de
Internet: http://www.polizei.mvnet.de

www.facebook.com/WasserschutzpolizeiMV/

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Datum: 10.01.2019 - 11:00 Uhr
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