Georgier müssen nach der Kontrolle durch die Bundespolizei zurück nach Frankreich
(ots) - Beamte der Bundespolizei kontrollierten gestern
Abend im Bahnhof Offenburg zwei georgische Staatsangehörige. Die
beiden 31- und 36 Jahre alten Männer konnten sich nicht ausweisen und
wurden zwecks Feststellung der Personalien zur Dienststelle
verbracht. Als die Beamten die Rucksäcke nach Ausweisen durchsuchten
fanden sie keine Identitätspapiere, dafür aber eine geringe Menge
Haschisch sowie mehrere rezeptpflichtige Arzneimittel, für die beide
keine Nachweise vorlegen konnten. Da beide angaben aus Frankreich
gekommen zu sein, beschäftigt sich mit der illegalen Einfuhr nun der
Zoll. Im Rahmen der weiteren polizeilichen Maßnahmen leistete der
31-Jährige Widerstand und versuchte die Beamten anzugreifen, was aber
verhindert werden konnte. Recherchen ergaben, dass beide Personen in
Frankreich gemeldete Asylbewerber sind und sie mussten nach Abschluss
der strafprozessualen Maßnahmen zurück ins Nachbarland. Beide
bekommen zudem mehrjährige Einreiseverbote für Deutschland. Der
31-jährige muss sich zusätzlich wegen Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte verantworten.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg
Dieter Hutt
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea(at)polizei.bund.de
https://twitter.com/bpol_bw
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Offenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.01.2019 - 13:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2054573
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-OG
Stadt:
Offenburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Georgier müssen nach der Kontrolle durch die Bundespolizei zurück nach Frankreich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Offenburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).