Kreis Pinneberg / Kreis Segeberg - Bekämpfung der Einbruchskriminalität
(ots) - Die Polizeidirektion Bad Segeberg wird in den
Landkreisen Pinneberg und Segeberg auch weiterhin Anhalte- und
Sichtkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum durchführen. Die
ursprüngliche Anordnung gemäß § 180 Abs. 3 Landesverwaltungsgesetz
Schleswig-Holstein des Leitenden Polizeidirektors Andreas Görs ist
jüngst vom Amtsgericht Bad Segeberg verlängert worden. Sie gilt bis
zum 6. Februar 2019.
Die bisherigen Kontrollen der Polizei fanden bei den betroffenen
Verkehrsteilnehmern sowie bei den Anwohnern großen Zuspruch.
Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger
der Stadt, da sie einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu
überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren. Die im
Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse wertet die Polizei mit
dem Ziel Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegung verdächtiger
Personen nachvollziehen zu können sorgfältig aus.
Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der
Medieninformation der Polizeidirektion Bad Segeberg vom 14. November
2018 unter
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4115581
sowie der Homepage der Landespolizei,
www.polizei.schleswig-holstein.de, unmittelbar zu entnehmen. Unter
der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber hinaus die zehn FAQs zur
Einbruchsbekämpfung gelistet.
Polizeidirektion Bad Segeberg
- Pressestelle -
Dorfstr. 16-18
23795 Bad Segeberg
Nico Möller
Telefon: 04551-884-2020
Handy: 0160-3619378
E-Mail: Nico.Moeller(at)polizei.landsh.de
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Datum: 10.01.2019 - 14:44 Uhr
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