Nach Verkehrsunfall zunächst weitergefahren und später eingeschlafen
(ots) - Am frühen Samstagmorgen fiel den Beamten der Polizei Landau
ein 59 jähriger Mann aus Baden Württemberg auf, der sich schlafend in
seinem PKW befand. Auf Nachfrage teilte der Mann mit, dass er eine
Reifenpanne gehabt habe und den Reifen bei Tageslicht wechseln
wollte. Bei einer Besichtigung des Fahrzeuges fiel den Beamten
außerdem eine frische Beschädigung an der rechten Fahrzeugseite auf.
Auf diesen Schaden angesprochen teilte der Mann mit, dass er keinen
Verkehrsunfall verursacht habe. Im Rahmen der Kommunikation mit dem
Mann konnten die Beamten Atemalkoholgeruch feststellen. Der 59
Jährige erklärte hierzu, dass er nach Beendigung der Fahrt ein Bier
konsumiert habe. Die Atemalkoholmessung führte zu einer
Atemalkoholkonzentration von 1,34 Promille. Da dieser Wert mit einem
Bier kaum erreicht werden kann, nahmen die Beamten den Mann mit zur
Wache, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Seinen Führerschein
musste der Mann den Beamten übergeben. Parallel konnten die Beamten
die mögliche Unfallstelle in einer Abfahrt der Bundesstraße 10
ermitteln. Der 59 Jährige muss nunmehr mit einem Ermittlungsverfahren
rechnen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Landau
Telefon: 06341-287-0
www.polizei.rlp.de/pd.landau
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 12.01.2019 - 08:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2055676
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLD
Stadt:
Landau, Godramsteiner Hauptstraße, Samstag, 12.01.2019, 00:49 Uhr
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Nach Verkehrsunfall zunächst weitergefahren und später eingeschlafen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Landau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).