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Presse - Abschlussmeldung zum Sondereinsatz Alkoholkontrollen bei LKW-Fahrern

ID: 2056265

(ots) -

Am Sonntag, den 13.01.2019, wurde ein gemeinsames Projekt der
Polizeiautobahnstationen Gau-Bickelheim, Ruchheim und Kaiserslautern
zur Verhinderung alkoholbedingter Verkehrsunfälle durch LKW durch
eine groß angelegte Kontrollmaßnahme gestartet.

Da sich immer wieder bundesweit verheerende Verkehrsunfälle aufgrund
alkoholisierter LKW-Fahrer ereignen, ist die Verhinderung solcher
Unfälle ein wichtiges Anliegen der beteiligten Dienststellen.
Bei Kontrollmaßnahmen wurde festgestellt, dass LKW-Fahrer häufig zum
Ende der vorgeschriebenen Ruhezeit an den Wochenenden immer noch
alkoholisiert sind.

Eine Verstärkung der Kontrollen vor Fahrtantritt und die damit
verbundenen Untersagungen der Weiterfahrt bis zum Eintreten der
Nüchternheit zeigten Wirkung - nach wenigen Monaten sank die Zahl der
alkoholisierten Fahrer auf den kontrollierten Park- und Rastplätzen
deutlich.

Die beteiligten Polizeiautobahnstationen haben sich daher zur
weiteren Reduzierung des Phänomens im Rahmen eines neuen Projekts
stärker vernetzt, um zukünftig eine größtmögliche Fläche der
Autobahnen 61, 62, 63, 6 und 650 dauerhaft sowohl präventiv als auch
repressiv zu kontrollieren. Die zeitgleich stattfindenden
Abfahrtskontrollen mit erhöhter Ausdehnung, auch über angrenzende
Autobahnen hinweg, sollen den Kontrolldruck nochmals deutlich erhöhen
und somit die Zahl alkoholisierter Lkw-Fahrer und das damit
verbundene Unfallrisiko weiter senken. Es ist geplant, die Vernetzung
weiter auch auf andere angrenzende Dienststellen hinweg auszudehnen.

So fanden heute zeitgleich nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch
in Baden-Württemberg durch das PP Mannheim / Verkehrskommissariat
Walldorf und das PP Karlsruhe groß angelegte Kontrollmaßnahmen im
Hinblick auf alkoholisierte LKW-Fahrer statt. Auch die dortigen




Dienststellen widmen sich bereits seit langem diesem Problem.

Die am Sonntag in der Zeit zwischen 18.00 und 00.00 Uhr
durchgeführten Auftakt-Kontrollen hatten rein präventiven Charakter.
Die Beamten kontrollierten auf den jeweiligen Park- und Rastplätzen
ihres Dienstbezirks die rastenden LKW-Fahrer. Standen diese unter
Alkoholeinfluss, wurde die Weiterfahrt bis zum Nachweis der
Nüchternheit untersagt.

Die Ergebnisse verdeutlichen wieder, wie enorm wichtig derlei
Kontrollmaßnahmen sind:

Insgesamt wurden 328 Berufskraftfahrer kontrolliert, davon waren 68
(21 %) alkoholisiert.
19 Fahrer wiesen einen Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille auf. 25
Fahrer überschritten den Wert von 1,1 Promille! Der Spitzenwert lag
2,34 Promille. Insgesamt wurde 48 Mal die Weiterfahrt präventiv
untersagt!

Einzelergebnisse der Kontrollen durch die Autobahnpolizei
Gau-Bickelheim:
Insgesamt kontrollierte LKW-Fahrer: 89
Davon alkoholisiert: 24
Unter 0,5 Promille: 12
Zwischen 0,5 und 1,09 Promille: 3
Zwischen 1,0 und 1,99 Promille: 9
In 12 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Spitzenwert: 1, 69 Promille.

Einzelergebnisse der Kontrollen durch die Autobahnpolizei Ruchheim:
Insgesamt kontrollierte LKW-Fahrer: 167
Davon alkoholisiert: 30
Unter 0,5 Promille: 12
Zwischen 0,5 und 1,09 Promille:9
Zwischen 1,0 und 1,99 Promille: 9
In 22 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Spitzenwert: 2,34 Promille.

Einzelergebnisse der Kontrollen durch die Autobahnpolizei
Kaiserslautern:
Insgesamt kontrollierte LKW-Fahrer: 72
Davon alkoholisiert: 14
Zwischen 0,5 und 1,09 Promille: 7
Zwischen 1,0 und 1,99 Promille: 7
In 14 Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.
Spitzenwert: 1,84 Promille.


Die Fahrer verhielten sich während der Kontrollen alle kooperativ.
Die Beamten erklärten ausführlich den Sinn und Zweck der Maßnahme, um
Verständnis und Einsicht zu wecken.

Im nächsten Schritt werden die gemeinsamen Kontrollmaßnahmen um die
repressive Komponente erweitert und intensiviert, d.h. es werden dann
zusätzlich Kontrollen im fließenden Verkehr stattfinden.




Rückfragen bitte an:

Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim

Telefon: 06701 919-203
www.polizei.rlp.de/vd.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 14.01.2019 - 02:40 Uhr
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