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Zwei Haftbefehle - 38-Jährigen festgenommen / Luftdruckpistole bei Mitfahrer gefunden

ID: 2056722

(ots) -
Die Bundespolizei hat am Samstagvormittag an der
deutsch-niederländischen Grenze einen 38-Jährigen festgenommen, gegen
den gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Einem 24-jährigen Mitfahrer
wurde seine Luftdruckpistole abgenommen.

Gegen 11 Uhr kontrollierten Bundespolizisten im Rahmen der
grenzpolizeilichen Überwachung der Einreise aus den Niederlanden, auf
dem Autobahnparkplatz "Waldseite Süd" an der BAB 30, einen mit drei
Personen besetzten Kleintransporter aus Belgien.

Unter den Fahrzeuginsassen befand sich auch ein Mitreisender, der
den Beamten keinerlei Ausweisdokumente vorlegen konnte. Erst auf der
Dienststelle der Bundespolizei konnte die Identität des Mannes
geklärt werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um einen
38-jährige Tunesier handelte, der in Deutschland mit zwei
Haftbefehlen von der Justiz gesucht wurde.

Zum einen bestand angesichts einer rechtskräftigen Verurteilung
wegen räuberischen Diebstahls, seit 2015 ein Sicherungshaftbefehl
gegen den 38-Jährigen. Der Mann war zu einer Freiheitsstrafe von zwei
Jahren verurteilt worden, deren Vollstreckung für drei Jahre zur
Bewährung ausgesetzt wurde. Weil er gegen die Bewährungsauflagen
verstoßen hatte, wurde diese wiederrufen und er muss nun seine
Gefängnisstrafe absitzen.

Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz lag außerdem
ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 38-Jährigen vor. Nach der
Vorführung bei einem Haftrichter wurde er in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht.

Außerdem waren im polizeilichen Informationssystem zwei
Aufenthaltsermittlungen gegen den 38-Jährigen eingestellt. Wegen der
unerlaubten Einreise erwartet in zusätzlich ein Strafverfahren wegen
Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz.

Gegen den 59-jährigen belgischen Fahrer des Autos wurde ein




Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur unerlaubten
Einreise eingeleitet.

Bei dem dritten Fahrzeuginsassen, einem 24- jährigen Armenier,
beschlagnahmten die Bundespolizisten eine Luftdruckpistole. Weil er
nicht die erforderliche Erlaubnis dafür besaß, erwartet den
24-Jährigen jetzt ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Waffengesetz.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 14.01.2019 - 12:45 Uhr
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