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Gemeinsam in Nacht und Nebel /

Zoll beschlagnahmt knapp 280kg Shisha-Tabak bei gemeinsamen Kontrollen in Wolfsburg und Hildesheim

ID: 2056965

(ots) -
Fast 280 Kilogramm Wasserpfeifentabak hat der Zoll am 12. und 13.
Januar 2019 in Wolfsburg und Hildesheim sichergestellt. Die
abendlichen Kontrollen von insgesamt 14 Shisha-Bars wurden gemeinsam
mit der Landespolizei, den Ordnungsämtern und Feuerwehr durchgeführt.
Auch ein Tabakspürhund war im Einsatz. "Unser Spürhund Kelly ist
dafür ausgebildet Tabakverstecke zu finden - die Shisha-Bars selbst
kann auch die menschliche Nase nicht verfehlen", erklärt
Pressesprecher Andreas Löhde vom zuständigen Hauptzollamt
Braunschweig die tierische Unterstützung durch den Göttinger
Zollhund.

Intensive Suche war in den meisten Fällen jedoch nicht
erforderlich, denn zumeist lagerte der Wasserpfeifentabak in großen,
geöffneten Dosen in den kleinen Küchen der Lokale. Augenscheinlich
sollte dieser Tabak dann portionsweise an die Kunden verkauft werden.
Das verhinderte der Zoll auf Grund des gesetzlichen Verbots, indem er
den Tabak sicherstellte. Im Hinblick auf erhebliche Menge der
Sicherstellungen erinnert sich Zollamtmann Löhde: "Als wir gingen,
waren die Küchen leer und unsere Asservatenkammer voll".

Die beschlagnahmten rund 280 Kilogramm Wasserpfeifentabak
verteilen sich gleichmäßig auf Wolfsburg und Hildesheim:

- In Wolfsburg wurden am 12. Januar 2019 insgesamt 138,65
Kilogramm Wasserpfeifentabak,
- am nächsten Tag in Hildesheim wurden 140,28 Kilogramm
sichergestellt. Allerdings entfallen davon etwa 80 Kilogramm
allein auf ein Lokal.

Tatsächlich konnte in keinem der steuerrechtlich geprüften Lokale
ordnungsgemäßer Umgang mit dem Wasserpfeifentabak festgestellt
werden. Das gilt sogar für die Shisha-Bars, die aus den gleichen
Gründen bereits in der Vergangenheit Besuch vom Zoll hatten.

Der Zoll war aber nicht nur in tabaksteuerrechtlichen




Angelegenheiten mit den Bars beschäftigt, sondern auch auf Grund
seiner Aufgabe, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu
bekämpfen. Hier sind in mehreren Fällen noch intensive Nachprüfungen
erforderlich.

Im Fokus der anderen beteiligten Behörden standen insbesondere der
Jugend-, Nichtraucher- und Brandschutz, aber vor allem auch die
Überwachung der Kohlenmonoxidkonzentration in der Raumluft der Bars.
Immer wieder erleiden Personen schwerste Kohlenmonoxidvergiftungen.

Die Pressemitteilung der Polizeiinspektion Hildesheim zu derselben
Maßnahme finden Sie hier:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/57621/4165609

Hintergrundinformation:

In der Bundesrepublik dürfen Zigaretten und Rauchtabak nur in
verschlossen Verpackungen mit gültigen deutschen Steuerzeichen
verkauft und gelagert werden. Eine Abgabe von Einzelportionen zum
direkten Verzehr vor Ort ist damit grundsätzlich ausgeschlossen (§ 25
Tabaksteuergesetz). Bei Verbrauchsteuergefährdung -etwa falscher
Lagerung, Einzelverkauf oder Verkauf über dem festgelegten
Kleinverkaufspreis von Tabakwaren (§ 381 Abgabenordnung in Verbindung
mit § 36 Tabaksteuergesetz)- können Bußgelder von jeweils bis zu
5.000,00 EUR verhängt werden.

Steuerrechtlich stellen auch die vielen exotischen
Geschmacksrichtungen, mit denen Wasserpfeifenlokale werben, oft ein
Problem dar: jedes Mischen von Rauchtabak mit anderen Stoffen -in
Shisha-Bars zumeist Melasse und Glyzerin- lässt die Tabaksteuer
erneut entstehen (§ 15 Tabaksteuergesetz). Zeigt man diesen Vorgang
nicht sofort dem Zoll an, begeht man eine Steuerhinterziehung.
Steuerhinterziehung (§ 370 Abgabenordnung) wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Neben den steuerrechtlichen Aspekten gilt es auch gesundheitliche
Risiken zu beachten: Laut Weltgesundheitsorganisation inhalieren
Wasserpfeifenraucher bei einer Shisha-Sitzung die Rauchmenge von 80
Zigaretten. Illegal gehandelter Tabak beinhaltet zudem bedenkliche
Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe, deren
Wirkungen auf den Raucher noch unbekannt sind.




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 14.01.2019 - 14:38 Uhr
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