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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied sowie vier mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" erhoben

ID: 2057745

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 19. Dezember 2018
vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage
gegen

den 36-jährigen türkischen Staatsangehörigen Veysel S., den
25-jährigen türkischen und niederländischen Staatsangehörigen Agit
K., den 37-jährigen türkischen Staatsangehörigen Cihan A., die
34-jährige türkische Staatsangehörige Evrim A. und den 32-jährigen
türkischen Staatsangehörigen Özkan T.

erhoben.

Der Angeschuldigte Veysel S. ist hinreichend verdächtig, sich
mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)" beteiligt zu haben (§ 129b Abs. 1
Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Darüber hinaus besteht gegen ihn
der hinreichende Tatverdacht des erpresserischen Menschenraubes (§
239a StGB), der Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), der gefährlichen
Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) sowie der
versuchten Nötigung (§§ 240, 22, 23 StGB).

Die Angeschuldigten Agit K., Cihan A., Evrim A. und Özkan T. sind
angeklagt wegen Unterstützung der ausländischen terroristischen
Vereinigung "PKK" (§ 129b Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 129a Abs. 1, Abs. 5
StGB), Freiheitsberaubung (§ 239 StGB), gefährlichen Körperverletzung
(§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) sowie versuchter Nötigung (§§
240, 22, 23 StGB). Gegen die Angeschuldigten Agit K. und Özkan T.
wird darüber hinaus der Tatvorwurf des erpresserischen Menschenraubes
(§ 239a StGB) erhoben.

In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Özkan T., Veysel S., Agit K., Cihan A. und Evrim A. kamen überein,
ein ehemaliges Mitglied der "PKK" zu entführen und es unter Androhung
seiner Tötung zu einer Weiterarbeit für die Vereinigung zu zwingen.
Vor diesem Hintergrund lockte Evrim A. den Geschädigten am 12. April




2018 unter einem Vorwand zu einem abgelegenen Ort in der Nähe von
Stuttgart. Dort wurden sie bereits von Özkan T., Cihan A., Agit K.
sowie von einer weiteren Person erwartet. Nachdem sie den
Geschädigten erfolglos aufgefordert hatten, in ein Kraftfahrzeug
einzusteigen, zerrten sie ihn mit Gewalt dort hinein. Zudem
versetzten sie dem Geschädigten zahlreiche Schläge.

Während Evrim A. am Treffpunkt verblieb, brachten Özkan T., Cihan
A., Agit K. sowie die andere Person den Geschädigten in eine von dem
Beschuldigten Cihan A. im Landkreis Göppingen betriebene Gaststätte.
Dort übergaben sie den Geschädigten an Veysel S. sowie drei maskierte
und mit Pistolen bewaffnete Personen. Sodann befragte Veysel S. den
Geschädigten über einen Zeitraum von vier Stunden. Insbesondere
wollte er in Erfahrung bringen, warum sich der Geschädigte von der
"PKK" losgesagt hatte und ob er mit der Polizei zusammengearbeitet
habe. Des Weiteren forderte Veysel S. ihn auf, Unterlagen über
Spenden an die "PKK" herauszugeben. Um seinen Forderungen Nachdruck
zu verleihen, ließ Veysel S. den Geschädigten von den maskierten
Männern wiederholt schlagen. Außerdem drohte Veysel S. dem
Geschädigten mit dem Tod, falls er die Weiterarbeit für die "PKK"
auch zukünftig ablehnen oder er sich an die Polizei wenden werde.
Schließlich durchsuchte einer der maskierten Männer die Taschen des
Geschädigten und nahm dessen mitgeführtes Bargeld in Höhe von
mehreren Hundert Euro an sich. Im Anschluss daran fuhren Agit K. und
eine weitere Person den Geschädigten zu einem Ort im Landkreis
Esslingen und setzten ihn dort ab.

Die Angeschuldigten Veysel S., Agit K., Cihan A. und Evrim A.
waren bereits am 20. und 21. Juni 2018 festgenommen worden und
befinden sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen
Nummer 33 vom 22. Juni 2018). Der Angeschuldigte Özkan T. war am 18.
Juli 2018 in der Französischen Republik festgenommen worden und
befand sich seither dort in Auslieferungshaft. Er war am 12. November
2018 von der Französischen Republik zum Zwecke der Strafverfolgung an
die Bundesrepublik Deutschland überstellt worden und befindet sich
seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 61 vom 13.
November 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
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Datum: 15.01.2019 - 13:55 Uhr
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