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Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Liberation Tiger of Tamil Eelam" (LTTE)

ID: 2058913

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat gestern (16. Januar
2019) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des
Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2019 den

39-jährigen sri-lankischen Staatsangehörigen Navanithan G.

im Schwarzwald-Baar-Kreis durch Beamte des Bundeskriminalamts
festnehmen lassen. Zudem wurde seine Wohnung durchsucht.

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der
Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung
"Liberation Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1
i.V.m. § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), des Mordes und des
versuchten Mordes (§§ 211, 22, 23 StGB).

In dem Haftbefehl ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt
dargelegt:

Der Beschuldigte hatte sich von Ende August 2002 bis Mai 2009 in
Sri Lanka der ausländischen terroristischen Vereinigung "Liberation
Tigers of Tamil Eelam" (LTTE) angeschlossen. Er gehörte der
Geheimdiensteinheit der Terrororganisation an. In dieser Funktion war
er an dem tödlichen Anschlag auf den damaligen sri-lankischen
Au§enminister Lakshman Kathirkamar am 12. August 2005 sowie einen
versuchten Anschlag auf den Führer der Eelam People´s Democratic
Party (EPDP), Douglas Devananda, beteiligt.

Der Beschuldigte wurde gestern (16. Januar 2019) dem
Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den
Haftbefehl eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet
hat.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 17.01.2019 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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