Fahranfängerin verursacht Alleinunfall unter Alkoholeinfluss
(ots) - Am Mittwochabend (16. Januar) gegen 20.35 Uhr hat
eine 18-Jährige Fahranfängerin mit einem von ihr geführten Pkw auf
der Straße "Zur Jahnhütte" in Richtung Günsen einen Alleinunfall
verursacht. In einer scharfen Rechtskurve kam sie nach links von der
Fahrbahn ab und stieß in die Leitplanke. Die Leitplanke war auf einer
Länge von rund 12 Metern beschädigt, das Fahrzeug nicht mehr
fahrbereit. Da die Fahranfängerin auf die Polizisten einen
schläfrigen Eindruck machte und sie einen leichten Alkoholgeruch
wahrnahmen, führten sie einen Alkoholtest durch. Demnach war sie
leicht alkoholisiert. Da sie angab, dass sie vermutlich zu schnell
gefahren sei, könnten der Alkoholgenuss in Kombination mit erhöhter
Geschwindigkeit mögliche Unfallursachen sein. Zudem konnten die
Polizisten vor Ort nicht ausschließen, dass die Frau durch die
Nutzung ihres Handys abgelenkt wurde. Auf der Polizeiwache wurde ihr
eine Blutprobe entnommen und ihr Führerschein sichergestellt. Es
entstand ein Sachschaden in vierstelliger Höhe.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Heranwachsende unter 21
Jahren gilt die sogenannte Null-Promille-Grenze. Bis dahin dürfen sie
auch bei geringem Alkoholkonsum kein Fahrzeug führen. Ein Verstoß
dagegen hat eine eventuelle Verlängerung der Probezeit sowie ein
Aufbauseminar zur Folge. Auch ein Bußgeld, einen oder mehrere Punkte
(je nach gemessenen Promillegehalt) in Flensburg und sogar der Entzug
der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
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Datum: 17.01.2019 - 12:20 Uhr
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