Stellungnahme zur Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - Todesfall eines 6-jährigen Kindes in Torgelow
(ots) - Todesfall eines 6-jährigen Kindes in
Torgelow
Die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg hat nach Vorliegen neuer
Ermittlungsergebnisse ihren Haftbefehlsantrag gegen den 27-jährigen
Beschuldigten modifiziert und nunmehr beim zuständigen Amtsgericht
den Erlass eines Haftbefehls wegen Mordes durch Unterlassen gestellt.
Ihm wird vorgeworfen, den Tod des Kindes nach vorhergehenden
Verletzungshandlungen erkannt und billigend in Kauf genommen sowie
die erkennbar notwendigen Hilfemaßnahmen zur Vermeidung des Todes
nicht ergriffen zu haben, um die eigenen Körperverletzungshandlungen
zu verdecken. Einzelheiten zu den konkreten Ermittlungsergebnissen
werden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht bekannt gegeben. Der
Haftbefehl wurde am 17.01.2019 durch das Amtsgericht Pasewalk
antragsgemäß erlassen. Die Fahndung nach dem weiterhin flüchtigen
Beschuldigten dauert an.
Heuer
Oberstaatsanwältin
Pressesprecherin
Zusätzliche Stellungnahme des PP Neubrandenburg
Mit dem nun erteilten Haftbefehl gegen den 27-jährigen
Beschuldigten wegen des Verdachts des Mordes durch Unterlassen sind
der Polizei Möglichkeiten der strafprozessualen Fahndungsmittel
gegeben worden, welche zuvor aus rechtlichen Gründen nicht ergriffen
werden konnten.
Die Fahndung nach dem Beschuldigten läuft seit Montag, dem
14.01.19, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Dem 27-Jährigen
war am Abend des Montages im Polizeihauptrevier Pasewalk durch
Kriminalbeamte die vorläufige Festnahme verkündet worden. Für
Folgemaßnahmen sollte er in den Gewahrsamsbereich geführt werden.
Dabei nutzte er einen für ihn günstigen Moment im Flurbereich und
flüchtete aus dem Revier. Kriminal- und Schutzbeamte eilten ihm
hinterher, der Flüchtende konnte jedoch den Abstand vergrößern und in
der Dunkelheit verlor sich schließlich der Sichtkontakt. Das hätte
nicht passieren dürfen.
Seitdem erfolgten bereits umfangreiche Fahndungsmaßnahmen, auch
mit Unterstützung anderer Dienststellen und Behörden. Wir hoffen, nun
auch mit den neuen strafprozessualen Möglichkeiten den Haftbefehl
schnell vollstrecken zu können.
Bisher wurde noch keine Öffentlichkeitsfahndung durch einen
Richter angeordnet. In den sozialen Netzwerken werden jedoch
ungepixelte Bilder des Beschuldigten veröffentlicht. Wir warnen vor
Selbstjustiz und werden alles daran setzen, den Beschuldigten
ergreifen zu können. Wenn Sie den 27-Jährigen sehen oder wissen, wo
er sich aufhält, informieren Sie bitte die Polizei.
Rückfragen bitte an:
Nicole Buchfink
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-2040
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Auf Twitter: (at)Polizei_PP_NB
Original-Content von: Polizeipräsidium Neubrandenburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.01.2019 - 14:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2059355
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NB
Stadt:
Neubrandenburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Stellungnahme zur Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg - Todesfall eines 6-jährigen Kindes in Torgelow"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).