#Wohnungseinbruchsradar für Oberhausen
(ots) -
In der vergangenen Woche (11.-17.1.) haben Oberhausener ihre
Polizei in neun Fällen nach einem Wohnungseinbruch alarmiert. In zwei
Fällen griffen die reisenden Einbrecherbanden Ein- und
Mehrfamilienhäuser an.
In zwei Fällen gelang den Tätern das Eindringen in Wohnungen
nicht, weil Türen und Fenster gut gesichert oder Nachbarn wachsam
waren.
Achtung! Die Kriminellen sind jetzt schon in den frühen Morgen-
und Tagesstunden unterwegs.
Unsere Polizeispezialisten (0208 826 4511) informieren Sie
kostenlos bei über technische Sicherungsmöglichkeiten ihrer 4-Wände.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit dem
Förderprogramm 159 "Einbruchschutz", gezielt Einzelmaßnahmen zum
Schutz gegen Wohnungseinbruch. Weitere Informationen finden Sie auf
der KfW-Internetseite.
Zur Bekämpfung der Einbrecherbanden brauchen wir unbedingt Ihre
Augen und Ohren und tatkräftige Unterstützung! Entdecken Sie
Verdächtige in Ihrem Viertel, dann sprechen Sie sie nicht an!
Rufen Sie schnell über Notruf-110 Unterstützung!
Beobachten Sie weiter und informieren unsere Kollegen weiter über
Telefon!
Wir kommen sofort und klären das - VERSPROCHEN!
Polizei Oberhausen auf www.facebook.com/Polizei.NRW.OB
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Oberhausen
Telefon: 0208/826 22 22
E-Mail: pressestelle.oberhausen(at)polizei.nrw.de
https://oberhausen.polizei.nrw
Original-Content von: Polizeipräsidium Oberhausen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.01.2019 - 07:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2059545
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-OB
Stadt:
Oberhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" #Wohnungseinbruchsradar für Oberhausen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).