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Zoll am Frankfurter Flughafen deckt Schmuggel von 34.600 Zigaretten

im Reiseverkehr auf

ID: 2059618

(ots) -
Am 09. Januar kontrollierten Zollbedienstete des Hauptzollamtes
Frankfurt am Main die beiden Koffer eines Reisenden, der bei seiner
Einreise aus Warschau/Polen diese durch den grünen Ausgang für
anmeldefreie Waren transportieren wollte. Eine Anmeldung beim Zoll
hatte er nicht vorgenommen. In den beiden Koffern des Man-nes im
Alter von 28 Jahren befanden sich ausschließlich Zigaretten, sonstige
Rei-seutensilien hatte er nicht dabei. Die Auszählung ergab eine
Menge von insgesamt 34.600 Zigaretten zweier Marken. Gegen den
mutmaßlich gewerblichen Schmuggler wurde ein Steuerstrafverfahren
eingeleitet, und die Zigaretten als Beweismittel si-chergestellt. Der
verhinderte Steuerschaden beträgt sich 9.081,39 Euro.

Zusatzinformation: Die Nichteinhaltung von Zollvorschriften zieht
Folgen nach sich. Besonders im Rei-severkehr müssen häufig
Zolldelikte z.B. Nicht- oder Falschanmeldung durch Rei-sende in
Steuerstraf- und Bußgeldverfahren geahndet werden. 1.532
Steuerstraf-verfahren gegen Reisende wurden im Jahr 2017 beim
Hauptzollamt Frankfurt am Main eingeleitet, ein Steuerschaden von
957.178 Euro verhindert. Sehr häufig waren auch Zigaretten und
Wasserpfeifentabak im Reiseverkehr nicht angemeldet worden. Dabei
betrug der vom Zoll verhinderte Steuerschaden insgesamt 237.582
Euro. Bei zahlreichen Schmuggelfällen von Tabakwaren bestand aufgrund
der Tat-umstände und Schmuggelrouten der Verdacht auf organisierten,
bandenmäßigen Zigarettenhandel.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 18.01.2019 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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