Nach der Party weint der Jeck,
Alkohol - Unfall - Lappen weg!
(ots) -
Helau, Olau, Alaaf: Polizei Koblenz warnt vor "Alkoholfahrten" an
Karneval
In den kommenden Tagen beginnt im Großraum Koblenz das närrische
Treiben rund um den Karneval. Diverse Kappensitzungen stehen in der
gesamten Region auf dem Programm.
Auch die Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums gehen gut
vorbereitet in diese Zeit und sind an allen Tagen mit einer starken
Präsenz für die Bürgerinnen und Bürger da. Da in der närrischen Zeit
erfahrungsgemäß ausgiebig gefeiert und auch getrunken wird, werden
verstärkt Alkoholkontrollen durchgeführt. Denn: Bei Alkohol am Steuer
hört der Spaß auf.
Daher weist das Polizeipräsidium Koblenz vor den "tollen Tagen"
nochmals auf einige Dinge hin, die der allgemeinen Verkehrssicherheit
dienen:
-Wer an den närrischen Tagen Autofahren muss, sollte am besten
ganz auf Alkohol verzichten. Denn die Folgen bei Fahrten und
besonders bei Unfällen unter Alkoholeinfluss sind regelmäßig
schwerwiegend. Schon der Genuss geringer Mengen Alkohol kann zur
Fahruntüchtigkeit führen. Dies kann bereits mit 0,3 Promille gegeben
sein. Kommen noch Ausfallerscheinungen hinzu, macht sich der
Autofahrer bereits strafbar, was ihn neben empfindlichen Geldstrafen
auch den Führerschein kostet.
Die Polizei rät daher zum "Null Komma Null Risiko" und appelliert
an die Autofahrer nach karnevalistischen Veranstaltungen mit
entsprechendem Alkoholgenuss das Fahrzeug stehen zu lassen.
Nicht nur Alkoholgenuss birgt Risiken im Straßenverkehr. Zunehmend
ahndet die Polizei auch Fahrten unter dem Einfluss verbotener
Drogen wie etwa Cannabis, "Speed" oder Ecstasy. Alle
rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten sind in der
Erkennung einer Drogenbeeinflussung im Straßenverkehr besonders
geschult. Auch hier drohen empfindliche Geldbußen, der Verlust der
Fahrerlaubnis und eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz.
Hier die Tipps der Polizei:
- Klären Sie schon vor dem Besuch der Veranstaltungen ab, wie Sie
sicher und wohlbehalten nach Hause kommen.
- Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen.
- Steigen Sie nie zu Personen ins Fahrzeug, wenn der Fahrer / die
Fahrerin Anzeichen von Alkohol- oder Drogeneinfluss zeigen.
- Am nächsten Morgen sollten Sie die Gefahren von Restalkohol
nicht unterschätzen. Zu viel Alkohol am Vorabend kann zur Folge
haben, dass Sie auch nach wenigen Stunden Schlaf noch nicht
fahrtüchtig sind, da der Körper durchschnittlich nur etwa 0,1
Promille pro Stunde abbaut.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Koblenz
Telefon: 0261-103-2013, Georg
E-Mail: ppkoblenz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.koblenz
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Datum: 18.01.2019 - 09:33 Uhr
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