Selm - Ergebnis der Verkehrskontrolle
14 gebührenpflichtige Verwarnungen am frühen Morgen
(ots) -
Am frühen Freitagmorgen kontrollierte die Polizei in Höhe des
Kreisverkehrs Kreisstraße / Ludgeristraße die Verkehrsteilnehmer.
Insgesamt wurden 14 Verkehrsverstöße gebührenpflichtig geahndet:
7 Fahrradfahrer mussten aufgrund von Mängeln am Fahrrad, bzw.
fehlender oder defekter Beleuchtung am Fahrrad gebührenpflichtig
verwarnt werden. Außerdem wurden mehrere mündliche Verwarnungen
ausgesprochen und die Weiterfahrt mit dem Fahrrad untersagt.
Bei den frostigen Temperaturen hatten aber nicht nur die
Radfahrer, sondern auch der ein oder andere Pkw-Fahrer Bequemlichkeit
vor Sicherheit gestellt: 7 Pkw-Führer wurden gebührenpflichtig
verwarnt, da ihre Sicht durch vereiste Scheiben behindert war.
Die Polizei weist darauf hin, dass bei winterlichen Temperaturen
der Eiskratzer in jedes Fahrzeug gehört und natürlich auch benutzt
werden sollte. Jeder Fahrzeugführer ist gemäß § 23
Straßenverkehrsordnung dafür verantwortlich, "dass seine Sicht nicht
durch den Zustand des Fahrzeugs" - also auch durch vereiste Scheiben
- beeinträchtigt wird. Vor dem Losfahren müssen Scheiben und
Außenspiegel von Schnee und Eis befreit werden. Wer nur ein kleines
Guckloch freikratzt, kann nicht nur gebührenpflichtig verwarnt
werden; bei einem Unfall droht zudem eine Mitschuld.
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Datum: 18.01.2019 - 12:40 Uhr
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