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Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" erhoben

ID: 2060039

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 7. Januar 2019 vor
dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

den 37-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamad A.

erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als
Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat
al-Nusra" beteiligt (§§ 129a, 129b StGB) sowie gegen das
Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen (§ 22a Abs. 1 Nr. 6
KrWaffKontrG) zu haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:

Hamad A. schloss sich Ende des Jahres 2012 in Syrien der
ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra (JaN)" an.
Dort stieg er innerhalb kurzer Zeit in eine führende Position auf.
Unter anderem war er als persönlicher Assistent eines
Gründungsmitglieds der "JaN" eingesetzt. Zudem übernahm der
Angeschuldigte nach der Einnahme der Stadt Tabka in Syrien durch die
"JaN" und andere Gruppierungen am 10. Februar 2013 die Leitung der
örtlichen "Scharia-Polizei". In dieser Eigenschaft war der
Angeschuldigte neben der Bewachung des eroberten Euphrat-Staudammes
sowie des Krankenhauses von Tabka vor allem für die Umsetzung der
Befehle der von der "JaN" eingesetzten "Scharia-Richter"
verantwortlich. Hierzu gehörten insbesondere die Verhaftungen von
Personen, die Ahndung von Diebstählen sowie die Absicherung von
öffentlichen Auspeitschungen. Vor diesem Hintergrund führten die
schwer bewaffneten Mitglieder der "Scharia-Polizei" auch regelmäßig
Kontrollfahrten in Tabka durch.

Darüber hinaus beteiligte sich Hamad A. auf Seiten der "JaN" aktiv
an Kampfhandlungen gegen die Regierungstruppen des syrischen
Machthabers Assad. Insbesondere wirkte er an der Eroberung eines
großen Depots des syrischen Militärs bei Mahin in Syrien mit. Dabei




erbeutete die "JaN" erhebliche Mengen an Waffen und Munition. Bei
mindestens zwei Kampfhandlungen war der Angeschuldigte mit einem
Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow nebst dazugehöriger Munition
bewaffnet.

Die Mitgliedschaft des Angeschuldigten in der "Jabhat al-Nusra"
endete Ende März/Anfang April 2014, nachdem der "Islamische Staat im
Irak und Großsyrien (ISIG)" das Gebiet um Tabka erobert und den
Angeschuldigten gefangen genommen hatte. Bereits Anfang Mai 2014 kam
der Angeschuldigte wieder auf freien Fuß und reiste unmittelbar in
die Türkei aus. Dort hielt er sich, unterbrochen durch einen
neunmonatigen Aufenthalt in Libyen, bis zu seiner Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland im November 2015 auf.

Der Angeschuldigte wurde am 2. August 2018 festgenommen und
befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung
Nummer 41 vom 2. August 2018).






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
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Datum: 18.01.2019 - 13:02 Uhr
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