Bundespolizei stellt mehrere Dokumentenfälschungen fest
(ots) - Bei der Überprüfung von Reisenden in
Fernreisebussen hat die Bundespolizei mehrere Dokumentenfälschungen
festgestellt.
Zunächst hatten sich gestern Nachmittag in einem Fernreisebus aus
der Schweiz auf dem Döbele-Parkplatz in Konstanz zwei Frauen (28 und
33 Jahre alt) gegenüber der Bundespolizei mit griechischen
Identitätskarten ausgewiesen. Bei näherer Sichtung der Dokumente
wurde dann von den Beamten festgestellt, dass es sich bei beiden
Identitätskarten um Totalfälschungen handelt. Weitere polizeiliche
Ermittlungen ergaben, dass es sich bei den beiden Reisenden
tatsächlich um irakische Staatsangehörige handelt, die mit den
gefälschten Papieren aus ihrem Heimatland vermutlich über die Türkei
nach Griechenland eingereist waren. Von dort flogen sie schließlich
weiter in die Schweiz, um nun mit dem Fernreisebus aus der Schweiz
nach Deutschland zu gelangen. Nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen wurden beide Frauen an die zuständige Ausländerbehörde
weitergeleitet.
Heute Morgen gegen 5 Uhr wurde dann am Grenzübergang Bietingen
eine weitere Dokumentenfälschung in einem Fernreisebus festgestellt.
Ein 24-jähriger Mann hatte sich gegenüber der Bundespolizei mit einem
italienischen Aufenthaltstitel ausgewiesen. Bei näherer Überprüfung
des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich auch hier um eine
Totalfälschung handelt. Der Ghanaer, der mit dem Bus aus Italien
gekommen war, wurde beanzeigt und nach Abschluss der polizeilichen
Maßnahmen ebenfalls an die zuständige Ausländerbehörde
weitergeleitet.
Im selben Fernreisebus wies sich dann eine Frau gegenüber der
Bundespolizei mit einem italienischen Flüchtlingspass sowie
italienischen Aufenthaltstitel aus. Beim Lichtbildabgleich wurden
Abweichungen festgestellt. Die 22-jährige Nigerianerin gab an, für
ihre Reise nach Deutschland die Dokumente einer anderen Person
benutzt zu haben. Bei der Durchsuchung der Frau wurden ihre
rechtmäßigen italienischen Aufenthaltspapiere aufgefunden, die sie
allerdings nicht zur Einreise legitimierten. Die Frau wurde in die
Schweiz zurückgeschoben. Die in Deutschland lebende Passinhaberin
wird gesondert zur Anzeige gebracht. Die zuständige Ausländerbehörde
wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Werle
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Datum: 18.01.2019 - 13:19 Uhr
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