(KA) Karlsruhe - Brandstiftung an Streifenwagen der Polizei
(ots) - Gegen einen 17-Jährigen wird derzeit wegen des
Verdachts der Brandstiftung an einem Kraftfahrzeug ermittelt. Der
Jugendliche soll vorsätzlich einen Brand verursacht haben, bei dem
5.000 Euro Sachschaden an einem Streifenwagen entstand.
Am Donnerstag, kurz vor Mitternacht, entdeckten Polizeibeamte
einen Brand, der sich im hinteren Bereich eines in der
Karl-Friedrich-Straße abgestellten Polizeifahrzeugs auszubreiten
begann. Das Feuer wurde mittels Pulverfeuerlöscher umgehend durch die
Polizeibeamten gelöscht, dennoch wurden Reifen und Kotflügel durch
die Hitze in Mitleidenschaft gezogen. Aufgrund der vorliegenden
Spurenlage kann zweifelsfrei von vorsätzlicher Brandstiftung
ausgegangen werden.
Im Rahmen der Fahndung konnte ein 17-jähriger Tatverdächtiger
festgenommen werden. Dieser war bereits eine halbe Stunde zuvor im
Zusammenhang mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
kontrolliert worden. In seiner Vernehmung räumte der polizeibekannte
Jugendliche lediglich ein, seine Zigarette in Richtung Streifenwagen
geschnippt zu haben.
Der junge Mann verblieb über Nacht in polizeilichem Gewahrsam. Die
Ermittlungen dauern noch an.
David Meininger, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.01.2019 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2060205
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (KA) Karlsruhe - Brandstiftung an Streifenwagen der Polizei"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).