Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(ots) -
Durch zwei Fahrzeughalter wird am 19.01.2019 eine Unfallflucht im
Albrecht-Dürer-Ring gemeldet. Aufgrund der Fahrzeugteile vor Ort kann
ermittelt werden, dass es sich bei dem Verursacherfahrzeug um einen
Peugeot handelt. Zeugenbefragungen ergeben, dass sich der Unfall
gegen 05:15 Uhr ereignete. Der Gesamtschaden an den beiden Fahrzeugen
wird auf ca. 3000 EUR geschätzt. Obwohl sich der Fahrer des PKW
nachträglich bei hiesiger Dienststelle meldet, muss der 21 Jährige
Fahrer nun mit einer Geldstrafe und der Entziehung seiner
Fahrerlaubnis rechnen. Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige
Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und
evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der
Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von
seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt
werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
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Datum: 20.01.2019 - 09:48 Uhr
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