Ausreißerin wohlbehalten in Berlin aufgegriffen
(ots) - Eine junge Ausreißerin aus Steinach konnte letzte
Nacht zum Glück wohlbehalten bei Berlin aufgegriffen werden. Die
13-Jährige hatte die elterliche Wohnung am Sonntagnachmittag nach
einem Streit verlassen und sollte eigentlich am Abend wieder zurück
sein. Als das Kind (deutsch) sich bis 20.00 Uhr jedoch nicht meldete,
verständigte die besorgte Mutter schließlich die Sonneberger Polizei.
Da die Suche im näheren Umfeld erfolglos blieb und sich mögliche
Hinweise auf eine Freundin in Berlin ergaben, alarmierten die
Sonneberger Polizisten auch die Bundespolizei. Die Beamten prüften
daraufhin gemeinsam mit dem Bahnpersonal die Züge in Richtung Berlin
und wurden 21.30 Uhr fündig. Bundespolizisten trafen die junge Dame
bei bester Gesundheit auf einem Bahnhof bei Berlin Schöneberg an und
nahmen sie vorübergehend in Obhut. Die Beamten verständigten die
Mutter, welche sich erleichtert noch in der Nacht auf den Weg nach
Berlin zur persönlichen Abholung ihrer Tochter machte. Nach
bisherigen Kenntnissen der Polizei, hatte sich die junge Dame vom
eigenen Geld ein Zugticket gekauft und wollte allein die Freundin in
Berlin besuchen.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Saalfeld
Pressestelle
Telefon: 03671 56 1503
E-Mail: presse.lpi.saalfeld(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Saalfeld, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.01.2019 - 08:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2061095
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-SLF
Stadt:
Steinach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ausreißerin wohlbehalten in Berlin aufgegriffen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Saalfeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).