Schwarzarbeit in Versicherungsagentur
(ots) - Weil eine im Zeitraum von Januar 2014 bis Mai
2017 angeblich selbständige Büroleiterin tatsächlich in einem
Angestelltenverhältnis beschäftigt war und so den
Sozialversicherungsträgern Beiträge in Höhe von rund 46.000 Euro
vorenthalten wurden, verurteilte das Amtsgericht Freiburg den Inhaber
einer Versicherungsagentur im Raum Freiburg zu einer Geldstrafe von
5.400 Euro.
Nach Feststellungen der Ermittler der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatte die angeblich
selbständige Büroleiterin der Agentur Monat für Monat die gleiche
Stundenzahl in Rechnung gestellt und erhielt sogar einmal jährlich
eine Sonderzahlung. Ihr Unternehmen war zudem passenderweise im
selben Bürogebäude wie die Versicherungsagentur untergebracht und
unter derselben Telefonnummer erreichbar. Das Gericht sah die
Vorwürfe als erwiesen an und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft
Freiburg. Neben der Geldstrafe hat der Geschäftsmann natürlich auch
den sozialversicherungsrechtlichen Schaden gut zu machen.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
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Datum: 21.01.2019 - 09:21 Uhr
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