ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/ Peine/ Wolfenbüttel für den Bereich Peine vom 21.01.2019

ID: 2061225

(ots) - Hoverboards und E-Scooter im Straßenverkehr verboten

In vielen Werbeprospekten sind sie zu finden, sogenannte
Hoverboards oder E- Scooter. Elektrokleinfahrzeuge wie z.B. die
flinken und wendigen Hoverboards finden immer mehr Fans.

Was viele Käufer aber nicht wissen: Alle diese Geräte dürfen nicht
auf öffentlichen Straßen genutzt werden, selbst auf Geh- und Radwegen
oder öffentlichen Plätzen dürfen Hoverboards und E-Scooter nicht
fahren. Auf dem Privatgelände dürfen sie natürlich uneingeschränkt
benutzt werden.

Je nach Board und Scooter sind durchaus Geschwindigkeiten bis zu
20 Kilometer pro Stunde möglich. Da in jedem Fall aber über 6 km/h
gefahren wird, fallen diese E-Boards/ E- Scooter unter die
gesetzlichen Bestimmungen zum Straßenverkehr. Hiernach müssten
zwingend Bremsen, Beleuchtung und Spiegel vorhanden sein, was
bauartbedingt natürlich nicht möglich ist. Da sowohl das Hoverboard,
als auch der E- Scooter schneller als sechs Stundenkilometer fahren,
müssen diese Kleinfahrzeuge pflichtversichert sein. Das Problem ist
nur: Eine derartige Pflichtversicherung gibt es bislang nicht.

Außerdem werden die Boards und Scooter mit einem Elektromotor
betrieben, wodurch sie als Kraftfahrzeuge eingestuft und somit
führerscheinpflichtig werden. Bisher gibt es noch keinen
Führerschein, der explizit Hoverboards oder E- Scooter umfasst.
Mindestens muss aber ein Führerschein der Klasse A oder B vorliegen.

Abgrenzung zu E- Bikes/ Segways:

E-Bikes, die auch einen Motor haben und schneller als 6 km/h
gefahren werden können, gelten aber nicht als Kraftfahrzeuge, weil
der eigentliche Antrieb mit Muskelkraft erfolgt und der Elektromotor
nur eine unterstützende Funktion hat. Für Fahrer von Segways gibt es
eine eigene Verordnung, die die Benutzung im Straßenverkehr




legalisiert. Eine Betriebserlaubnis ist genauso erforderlich wie eine
Versicherung. Der Segway-Nutzer muss mindestens zum Führen eines
Mofas berechtigt sein und somit ein Mindestalter von fünfzehn Jahren
haben. Diese Berechtigung schließt Pkw-Führerschein ein.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Stephanie Schmidt
Telefon: 05171/ 999-222
E-Mail: stephanie.schmidt(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de

Original-Content von: Polizei Salzgitter, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Mannheim-Neuhermsheim: Bislang unbekannter Fahrzeugführer hinterlässt am Samstagabend ein Trümmerfeld - Zeugen gesucht  Schwerer Verkehrsunfall mit drei Verletzten
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.01.2019 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2061225
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-SZ
Stadt:

Peine



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Pressemitteilung der Polizeiinspektion Salzgitter/ Peine/ Wolfenbüttel für den Bereich Peine vom 21.01.2019"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Polizei Salzgitter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Polizei Salzgitter