Mannheim-Schönau: Unter Alkoholeinfluss Unfall gebaut
(ots) - Einen Verkehrsunfall verursachte am
Sonntagabend im Stadtteil Schönau ein 34-jähriger Mann und stand
dabei unter Alkoholeinfluss. Der Mann fuhr gegen 21.40 Uhr mit seinem
Seat Leon in der Rastenburger Straße in Richtung Lötzener Weg. Dabei
kam er nach links in den Gegenverkehr und stieß mit dem Rover einer
entgegenkommenden 32-jährigen Frau zusammen. Der Sachschaden wird auf
rund 2.000 Euro geschätzt. Beim Eintreffen der Beamten befand sich
der Fahrer des Seat auf dem Fahrersitz seines Autos und schlief. Als
die Beamten die Fahrzeugtür öffneten, schlug ihnen starker
Alkoholgeruch entgegen. Im Wageninneren lagen zudem mehrere
Bierflaschen. Den Polizisten gegenüber verhielt sich der Fahrer des
Seat aggressiv und unkooperativ. Einen Alkoholtest lehnte er ab und
wollte sich vom Unfallort entfernen. Daher wurden ihm Handschließen
angelegt und er wurde er zum Polizeirevier gebracht, wo ihm eine
Blutprobe entnommen wurde. Inwiefern der Mann im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist, muss noch überprüft werden. Gegen ihn wird nun
wegen Straßenverkehrsgefährdung und des Verdachts des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis ermittelt.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 21.01.2019 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2061262
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MA
Stadt:
Mannheim-Schönau
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Mannheim-Schönau: Unter Alkoholeinfluss Unfall gebaut"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).