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2 Jahre Freiheitsentzug auf Bewährung für Bauunternehmer -

Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit

ID: 2061269

(ots) -
Bereits im September 2018 verurteilte das Amtsgericht Mülheim
einen Angeklagten wegen Schwarzarbeit zu 2 Jahren Freiheitsstrafe.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in 43 Fällen
Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von rund 330.000 Euro
vorenthalten und veruntreut hatte.

Maßgeblich für die Anklage und das erfolgte Urteil waren die
Ermittlungen der Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Duisburg.

Durch eine Routinekontrolle des Zolls auf einer Baustelle wurden
die Daten zweier Arbeitnehmer erfasst, die im Nachgang mit den
Geschäftsunterlagen abgeglichen wurden. Die Geschäftsunterlagen
wurden nicht nur beim Bauunternehmer, sondern auch bei dessen
Auftraggebern eingesehen.

Der Verurteilte war zu dem Zeitpunkt der Ermittlungen Inhaber
einer Baufirma, durch die Entkernungs-, Abbruch- und
Reinigungsarbeiten durchgeführt wurden. Zum Einsatz kamen
verschiedene Arbeitnehmer, die durch den Verurteilten teilweise gar
nicht oder nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet wurden.

Die Ermittler stellten fest, dass auf den Lohnabrechnungen zum
Beispiel Löhne in Höhe von 100 Euro standen und konnten auf Grund von
Stundenaufzeichnungen nachweisen, dass das Zehnfache hätte gezahlt
werden müssen. Ausschlaggebend waren die geleisteten Arbeitsstunden.

Für die entstandene Differenz wurden keine Beiträge zur
Sozialversicherung gezahlt. Somit umging der Verurteilte in 43 Fällen
der Pflicht, Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß an die
Krankenkasse zu zahlen und erzeugte dadurch einen Schaden in Höhe von
rund 330.000 Euro.

Die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
sicherten während einer Durchsuchung Beweismaterial und konnten so
den ermittelten Schaden, der nach Aussage des Gerichts erheblich war,




feststellen.

Der Verurteilte war vorher strafrechtlich nicht in Erscheinung
getreten und zeigte sich während des Verfahrens geständig, weshalb
das Gericht die verhängte Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung
aussetzte.

Das Urteil ist rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Duisburg
Pressestelle
Anja Turloff-Galetzki
Telefon: 0203 / 7134 348
E-Mail: presse.hza-duisburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 21.01.2019 - 11:02 Uhr
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