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14-jähriger läuft mit Softair-Waffe durch die Stadt/

Geldbörsen-Diebstahl/

Falscher Gerichtsvollzieher/

Kanonenschlag löst Feueralarm aus/

Mit zwei Promille am Steuer

ID: 2061619

(ots) - Ein 14-Jähriger rannte am Freitagabend mit einer
Softair-Waffe durch die Iserlohner Innenstadt. Kurz nach 17 Uhr
beobachtete eine Streifenwagen-Besatzung den Jungen am
Bahnhofsvorplatz, wie er einen schwarzen Gegenstand, ähnlich einer
Schusswaffe, auf eine andere Person neben ihm richtete. Die
Polizeibeamten griffen ein und brachten den Jungen zur Wache. Es
handelte sich um eine Softair-Waffe. Sowohl der Junge selbst als auch
sein Begleiter sagten, sie hätten "nur gespielt". Die PTB-Waffe wurde
sichergestellt, der 14-Jährige nach Rücksprache mit dem Jugendamt
entlassen. Auch Softair-Waffen können erhebliche Verletzungen
anrichten, beispielsweise, wenn Geschosse ins Auge gehen. Ein
weiteres Problem: Sie sind meist echten Schusswaffen nachgebildet.
Eine Unterscheidung aus der Ferne ist nicht möglich. Deshalb
unterliegen auch solche Anscheinswaffen dem Waffenrecht: Sie dürfen
nicht in der Öffentlichkeit geführt werden.

Einem 61-Jährigen wurde am Samstagmorgen gegen 1 Uhr die Geldbörse
gestohlen. Wie er der Polizei angab, befand er sich zur Tatzeit auf
dem Nachhauseweg. Kurz nach 1 Uhr habe ihn ein Mann an der
Gartenstraße angesprochen und ihn in ein Gespräch verwickelt. Zum
Abschied habe der Fremde ihn umarmt. Nur wenige Sekunden später
stellte der Iserlohner fest, dass die Geldbörse aus seiner hinteren
Hosentasche weg war. Der Unbekannt ist 1,82 Meter groß, hat eine
schlanke Statur und dunkelbraune, gewellte Haare. Er sprach
Hochdeutsch und trug eine blaue Jeans, einen grauen Kapuzenpullover
und Turnschuhe. In der Geldbörse steckten neben Bargeld Ausweis,
Bank- und Krankenkassen-Karte.

Ein falscher Gerichtsvollzieher hat am Freitagnachmittag einen
Mann Im Wiesengrund bestohlen. Der Unbekannte klingelte am Freitag um
16.40 Uhr an der Wohnungstür und gab sich als Gerichtsvollzieher aus.




Er sei im Auftrag eines Inkasso-Unternehmens unterwegs, um Schulden
einzutreiben. Als Nachweis legte er einen Brief vor. Der
Wohnungsinhaber ließ den Fremden in seine Wohnung und ließ sich die
Lage erklären. Allerdings glaubte er dem angeblichen
Gerichtsvollzieher nicht und kündigte an, dass er die Polizei anrufen
wolle. Als er sich zum Telefon begab, griff der Unbekannte in eine
herumliegende Tasche, zog das Portemonnaie des Wohnungsinhabers
heraus und flüchtete. Draußen stieg er in einen hellblauen Kombi und
fuhr davon. Das Kennzeichen konnte der Geschädigte nicht ablesen. Der
falsche Gerichtsvollzieher soll etwa 40 Jahre alt und 1,60 bis 1,65
Meter groß und schlank sein. Er trug kurze schwarze Haare, einen
3-Tage-Barte, schwarze Lederjacke, schwarze Handschuhe und vermutlich
eine schwarze Jeanshose. In der Geldbörse steckten Bargeld, ein
Geschenkgutschein für ein Kaufhaus, Ausweis und Bankkarte.

Mit einem Kanonenschlag sorgte ein 30-jähriger Mann in der
Untergrüner Straße am Samstagnachmittag für einen Brandalarm. Aus
seiner Wohnung warf er einen Kubischen Kanonenschlag in das
Treppenhaus. Der Knallkörper detonierte unten im Flur und löste den
Brandmeldealarm des Mehrfamilienhauses aus. Die Polizei ermittelt nun
wegen eines Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Mit gut zwei Promille Alkohol im Blut war ein Pkw-Fahrer heute
(Montag-) Morgen in Kalthof unterwegs. Zeugen informierten die
Polizei gegen 11.40 Uhr über einen Wagen, der "stärkste
Schlangenlinien" fahre. Die Polizei konnte das Fahrzeug an der
Kreuzung Gartenstraße/Victoriastraße anhalten. Der Atem-Alkoholtest
bei dem 44-jährigen Fahrer ergab einen vorläufigen Wert von knapp
zwei Promille.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1223
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Datum: 21.01.2019 - 13:35 Uhr
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