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Rhede - Karabiner bei Kontrolle sichergestellt

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(ots) -
Ein alter Karabiner als Schmuck fürs Wohnzimmer: Davon musste sich
ein Rheder jetzt verabschieden. Denn der ältere Herr hatte die Waffe
aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs nicht angemeldet.

Gestoßen darauf waren in der vergangenen Woche Mitarbeiter der
Kreispolizeibehörde Borken, die in Rhede Waffenbesitzer
kontrollierten. Die Bilanz fiel überwiegend erfreulich aus: Die
allermeisten Waffenbesitzer nahmen ihre Pflichten zum sicheren
Aufbewahren von Schusswaffen und Munition offensichtlich angemessen
ernst - es gab kaum Beanstandungen.

Bei einem älteren Herrn jedoch fand sich neben seinen angemeldeten
Schusswaffen ein Karabiner mit Seitenbajonett. Die
erlaubnispflichtige Waffe hing entgegen aller
Sicherheitserfordernisse frei zugänglich als Dekorationsstück an der
Wohnzimmerwand. Der Karabiner war nicht angemeldet, so dass die
Beamten die Waffe sicherstellten.

Den Rheder erwartet nun ein Strafverfahren, zudem wird auch der
Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis für die legal besessenen
Waffen geprüft. In diesem Zusammenhang weist die Waffenbehörde darauf
hin: Alte Waffen, zum Beispiel aus dem Zweiten Weltkrieg, bleiben
auch dann erlaubnispflichtig, wenn sie nicht mehr schussfähig sind.
Es reicht nicht aus, diese etwa selbst auf irgendeine Art zu
blockieren.

Als Dekorationswaffe können solche Waffen nur gelten, wenn sie
nach bestimmten Vorgaben unbrauchbar gemacht worden sind. Dazu
erteilt die Waffenbehörde auf Nachfrage gern nähere Auskunft.
Ansprechpartner dafür ist Polizeihauptkommissar Karl-Ludwig Möllmann
unter Tel. (02861) 9003108.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Thorsten Ohm
Telefon: 02861-900 2204
http://www.polizei.nrw.de/borken/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Borken, übermittelt durch news aktuell





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Datum: 21.01.2019 - 13:54 Uhr
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