Trotz Verbots eingereist
(ots) - Trotz eines bestehenden Einreise- und
Aufenthaltsverbots war ein polnischer Bürger in die Bundesrepublik
eingereist. Der 26-Jährige war am Sonntagvormittag im Görlitzer
Bahnhof angetroffen worden. Weil er keine Dokumente mitführte, wurde
er zum Bundespolizeirevier an der Stadtbrücke mitgenommen. Bei der
Feststellung seiner Identität stellte sich heraus, dass ihm die
Ausländerbehörde des Kreises Dithmarschen im April des vergangenen
Jahres die allgemeine Freizügigkeit aberkannt hatte. Vor Ende 2020
hätte er also nicht wieder nach Deutschland reisen dürfen. Weil er
dies dennoch tat, wurde er wegen des Verstoßes gegen das
Freizügigkeitsgesetz/EU angezeigt.
Um die Durchführung des Strafverfahrens sicherzustellen, ist die
Zahlung einer Sicherheitsleistung i. H. v. 360,00 Euro angeordnet
worden. Normalerweise wäre an dieser Stelle die Zeit im Gewahrsam zu
Ende gewesen. Im vorliegenden Fall verlängerte sich diese allerdings.
Ein Dienstfahrzeug brachte den Mann zur Justizvollzugsanstalt. Dort
verbüßt er nun eine mehrtägige Restfreiheitsstrafe. Die
zugrundeliegende Gesamtfreiheitsstrafe war im November 2016 wegen des
besonders schweren Falls des Diebstahls vom Amtsgericht Dresden
erlassen worden.
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Datum: 21.01.2019 - 14:44 Uhr
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