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61jähriger Lörracher betrügt Jobcenter

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(ots) - Weil er Sozialleistungen des Jobcenters Lörrach in
Höhe von über 13.000 Euro über einen Zeitraum von mehr als vier Jahre
bezogen, in dieser Zeit aber immer wieder bei verschiedenen Schweizer
Firmen gearbeitet hatte, wurde ein 61jähriger Mann aus Lörrach vom
Amtsgericht Lörrach wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem
Jahr verurteilt, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Ermittlungsbeamte des
Hauptzollamts Lörrach waren dem Mann durch einen Hinweis des Basler
Amts für Wirtschaft auf die Schliche gekommen. Die Sozialleistungen
hatte er immer wieder neu beim Jobcenter beantragen müssen, dabei
seinen Lohnbezug aber jeweils verschwiegen. Mit den Vorwürfen
konfrontiert hatte der Mann den Zöllner Unterlagen vorgelegt, nach
denen er sehr wohl die Behörde über seine Arbeitsverhältnisse
informiert habe. Auf den Dokumenten waren sogar Eingangsbestätigungen
des Jobcenters aufgebracht. Diese hatten sich im Nachhinein als
Fälschungen herausgestellt, ebenso eine Bestätigung einer Schweizer
Bank, dass er dort kein Gehaltkonto führe. Die zu Unrecht bezogenen
Leistungen sind selbstverständlich zurückzubezahlen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 22.01.2019 - 09:00 Uhr
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