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Schnee und Glätte im Rhein-Kreis Neuss - Fahren Sie vorsichtig!

ID: 2062566

(ots) -
Am Mittwochmorgen (23.1.) lagen weite Teile des Rhein-Kreises
Neuss unter einer dichten, glitzernden Schneedecke. Der Anblick, der
bei Kindern für freudestrahlende Augen sorgt, barg für den einen oder
anderen Verkehrsteilnehmer jedoch auch Risiken.

Bislang zählte die Kreispolizei 17 offenbar witterungsbedingte
Unfälle, bei denen glücklicherweise meist nur Sachschaden entstand.

Eine 26-jährige Neusserin brachten Rettungskräfte am
Dienstagnachmittag (22.1.) vorsorglich in ein Krankenhaus, nachdem
sie an der Norfer Straße in Neuss einem vorausfahrenden Pkw
aufgefahren war.

Im Neusser Ortsteil Grimlinghausen fuhr ein bislang Unbekannter
ein Verkehrszeichen am Blindeisenweg um und flüchtete anschließend
von der Unfallstelle. In zwei Fällen musste die Polizei Bußgelder
verhängen, weil Unfallverursacher mit offensichtlich ungeeigneten
Sommerreifen unterwegs waren.

Der späte Schnee in diesem Jahr steigert derzeit das Unfallrisiko
und erfordert von den Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit und
eine, den Witterungsverhältnissen angepasste, defensive Fahrweise.
Dazu gehört auch die passende Bereifung, die der Gesetzgeber
vorschreibt. Winterreifen verkürzen bei niedrigen Temperaturen und
rutschigem Untergrund den Bremsweg erheblich. Ist ein Unfall
eindeutig auf nicht angepasste Bereifung zurückzuführen, zieht das
nicht nur ein Bußgeld nach sich, sondern hat auch möglicherweise
negativen Einfluss auf den Versicherungsschutz.

Liegt Schnee auf der Straße oder ist die Fahrbahn glatt, müssen
die Autos mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ("geeignete
Bereifung") ausgerüstet sein. Ist das nicht der Fall wird ein Bußgeld
von mindestens 60 Euro fällig sowie ein Punkt. Kommt es wegen der
falschen Bereifung zu einem Unfall, muss der Betroffene sogar mit 120




Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.

Vor Fahrtantritt sind die Scheiben von Eis und Schnee zu befreien,
um freie Sicht zu gewährleisten.

Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist den Straßen-, Sicht- und
Wetterverhältnissen anzupassen. Jeder darf nur so schnell fahren,
dass er innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss kontrolliert an wechselnden
Standorten im Kreisgebiet die gefahrene Geschwindigkeit sowie die
Verkehrstauglichkeit der Kraftfahrzeuge und ihrer Lenker.
Ordnungswidrigkeiten werden konsequent geahndet - zu Ihrer
Sicherheit!




Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
         02131/300-14011
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Telefax: 02131/300-14009
Mail:    pressestelle.neuss(at)polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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Datum: 23.01.2019 - 10:20 Uhr
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