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Kassel - BAB 7: Autobahnpolizei stopptüberladene Kleinlaster:

Gefährlich langsam an Steigung

ID: 2062798

(ots) - Gleich zwei überladene Kleinlaster zogen Beamte der
Autobahnpolizei Baunatal am gestrigen Dienstag aus dem Verkehr. Beide
überladenen Fahrzeuge waren auf der A 7 in Richtung Süden unterwegs.
In beiden Fällen mussten die Fahrer Sicherheitsleistungen in Höhe von
mehreren hundert Euro leisten, da sie aus dem Ausland stammen. Die
Beamten untersagten in beiden Fällen die Weiterfahrt und sicherten
die Fahrzeuge gegen die Weiterfahrt. Erst nach Umladung dürfen die
Fahrzeuge wieder bewegt werden.

Gefährlich langsam am Berg

Der Erste der beiden Kleinlaster fiel gegen 11:30 Uhr einer
Streife der Autobahnpolizei auf. Das Gefährt war auf der Autobahn 7
bei Kassel in Richtung Süden unterwegs. Selbst bei geringen
Steigungen verlor das Fahrzeug erheblich an Geschwindigkeit. Die
hinteren Zwillingsreifen walkten dabei stark. Die Beamten stoppten
den Kleinlaster am Autobahnkreuz Kassel-West und fuhren anschließend
mit dem 25-jährigen Fahrer aus Rumänien im Konvoi zu einer in der
Nähe gelegenen LKW-Waage. Dort zeigte sich, dass der Wagen um über
1,5 Tonnen überladen war. Die Überladung von knapp 50 Prozent zog
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro nach sich. Die Beamten
installierten eine Lenkradkralle, die erst wieder gelöst wird, wenn
die Fahrzeuggesamtmasse dem erlaubten Wert entspricht. Ein Umladen
ist also nötig, bevor der Rumäne sein Fahrzeug weiterfahren darf.

Kastenwagen 40 Prozent überladen

Gegen 18 Uhr stoppten ebenfalls Beamte der Autobahnpolizei
Baunatal an der Anschlussstelle Guxhagen einen Kastenwagen mit
polnischer Zulassung. Der Fahrer, ein 23-Jähriger aus Polen, folgte
der anschließenden Fahrt zu einer in der Nähe liegenden LKW-Waage.
Hier konnte festgestellt werden, dass das Fahrzeug rund 1,3 Tonnen zu
schwer war. Die knapp 40 prozentige Überladung zog eine




Sicherheitsleistung in Höhe von 265,- Euro nach sich. Auch hier
sicherten die Beamten das Fahrzeug gegen eine Weiterfahrt. Auch hier
gilt: Erst wenn die Ladung dem Erlaubten entspricht, darf das
Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr weiterbewegt werden.

Torsten Werner Pressesprecher Tel.: 0561 - 910 1008




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Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
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Datum: 23.01.2019 - 12:50 Uhr
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