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Leistungsempfängerin aus Schwäbisch Gmünd wegen Betrugs verurteilt

ID: 2063081

(ots) -
Das Amtsgericht Heilbronn sah es als erwiesen an, dass eine aus
Schwäbisch Gmünd stammende Frau Sozialleistungen in Form von
Arbeitslosengeld II über sieben Monate zu Unrecht bezogen hat. Daher
verurteilte es die 65-jährige Frau im vergangenen November wegen
Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung.

Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der
Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht. Demnach hatte
die Frau ihre über mehrere Monate andauernde Beschäftigung
pflichtwidrig gegenüber dem Jobcenter Hohenlohekreis verschwiegen.
Dadurch bezog die im Leistungsbezug stehende Frau Arbeitslosengeld II
in Höhe von mehr als 1700 Euro ohne rechtlichen Grund.

Neben der Haftstrafe ist die Frau zur Rückzahlung der zu Unrecht
erhaltenen Leistung verpflichtet.

Zusatzinformation:

Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern. Es soll das
Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das Arbeitslose wegen der
Arbeitslosigkeit nicht erzielen können. Die Dauer des Bezugs ist nach
bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt. Das Arbeitslosengeld
II hingegen sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger Personen,
soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer seinen
Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern kann.
Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen haben,
die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen
erzielen. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den
Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften




unverzüglich mitzuteilen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
Marcel Schröder
Telefon: 07131-8970-1050
Fax: 07131/8970-1999
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 23.01.2019 - 16:00 Uhr
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