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Sicherheitspolitik in Sachsen auf dem Basar parteipolitischer Befindlichkeiten - eine Chance wird vergeben.

ID: 2063174

(ots) - Zur Veröffentlichung des Kompromisses aus dem
Koalitionsausschuss zum neuen Polizeirecht vertritt der Bund
Deutscher Kriminalbeamter Sachsen nachfolgenden Standpunkt:

Zielstellung des Gesetzentwurfes soll sein, eine moderne und
effiziente Neugestaltung des Polizeirechtes in Sachsen auf den Weg zu
bringen. Im Zuge dessen sind die erforderlichen polizeilichen
Befugnisse neu auszugestalten sowie bereits bestehende Ermächtigungen
anzupassen.

Diese Regelungen sind auch zeitlich nachhaltig auszugestalten, so
dass dieses Gesetz auch den künftigen Entwicklungen gerecht wird und
nicht bereits mit Inkrafttreten veraltet ist und einer Novellierung
bedarf.

Dem wurde in ausgewählten Bereichen durchaus Rechnung getragen.

Den Eingriffsinstrumenten im Bereich der Telekommunikation und der
Nutzung technischer Möglichkeiten für polizeiliche Aufgaben kommt im
Gesetz eine Schlüsselrolle zu und sind neu aufgenommen bzw.
modernisiert. Leider eben nur in der herkömmlichen Ausformung.
Anforderungen der Telekommunikation im Bereich der digitalen Medien
bleiben unberücksichtigt.

Die im Ergebnis der Innenministerkonferenz unter sächsischem
Vorsitz im Juli 2017 und die in der "Wiesbadener Erklärung der
unionsgeführten Länder" vom 7. September 2018 erklärten Absichten
wurden aufgegeben. Das in der "Wiesbadener Erklärung" formulierte
Vorhaben, eine "effektive Telekommunikationsüberwachung in der
digitalen Welt gleich der in der analogen Welt" zu ermöglichen, fehlt
in der Ausgestaltung des Entwurfs zum neuen sächsischen Polizeirecht
komplett.

Im Zeitalter der Digitalisierung und neuen Kommunikationsformen
sind Möglichkeiten zur Überwachung der Messenger-Dienste und der
Onlinedurchsuchung überfällig und auch nicht durch andere
Möglichkeiten zu kompensieren.





Eine Nichtberücksichtigung dieser Maßnahmen im sächsischen
Polizeirecht verstärkt weiter die bundesweit auseinander driftende
Bekämpfungssituation und provoziert ein Ausweichen von Gefährdern in
überwachungsfreie Bundesländer.

Es wird in Kauf genommen, dass der Polizei in Sachsen weiterhin
die erforderlichen Ermittlungsinstrumentarien und
Reaktionsmöglichkeiten nicht zur Verfügung gestellt werden, um
tatsächlich lageangepasst und präventiv wirken zu können. Wie sich
unter diesen einschränkenden Bedingungen ein strengeres Vorgehen
gegen kriminelle und terroristische Gefährder vollziehen soll, bleibt
offen.

Diese Kompromisslösung bleibt hinter den Erfordernissen deutlich
zurück. Im Interesse von Nebenschauplätzen wurden wesentliche
Ausrichtungen aufgegeben.

Es darf nicht darum gehen, was eine Partei möchten oder nicht
möchte; in der Bewertung stehen ausschließlich Handlungsbedarfe zur
Ausgestaltung zielführender, geeigneter und zeitlich nachhaltiger
rechtlicher Regelungen zum Polizeirecht.

Aus unserer Sicht eben kein guter Kompromiss.

Peter Guld Landesvorsitzender BDK Sachsen




Rückfragen bitte an:

Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Landesverband Sachsen
Telefon: +49(0)170 5560218
E-Mail: lv.sachsen(at)bdk.de
http://www.bdk.de/

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Datum: 24.01.2019 - 06:35 Uhr
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