Landkreis Schwäbisch Hall: Zwei leicht Verletzte bei Glätteunfall - Sattelzug übersieht PKW
(ots) - Schwäbisch Hall: Zwei leicht Verletzte bei
Glätteunfall
Am Donnerstag um 07:45 Uhr befuhr eine 35-jährige Lenkerin eines
PKW Kia die Kreisstraße 2669 von Bibersfeld in Richtung
Wielandsweiler. Am Ausgang einer leichten und übersichtlichen
Linkskurve, auf Höhe des Starkholzbacher Sees, kam der PKW zunächst
nach rechts in den schneebedeckten Fahrbahnrand. Anschließend kam das
Fahrzeug ins Schleudern und geriet auf die Gegenfahrbahn, wo es mit
einem entgegenkommenden Pkw Citroen eines 29-Jährigen kollidierte.
Der Citroen drehte sich und kam auf der Fahrbahn zum Stehen. Der Kia
wurde nach links abgewiesen, fuhr eine Böschung hinunter und kam auf
der angrenzenden Wiese zum Stehen. Beide beteiligten Pkw-Lenker
wurden durch den Unfall leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden
in Höhe von insgesamt etwa 13.000 Euro.
Braunsbach: Sattelzug übersieht PKW
Am Donnerstag um kurz vor 09:15 Uhr fuhr ein 57-Jähriger mit
seinem Sattelzug auf dem BAB 6 Parkplatz Kochertalbrücke langsam
rückwärts in eine frei Parklücke. Hierbei übersah er einen PKW VW
Golf eines 27-jährigen Fahrers und fuhr auf diesen auf. Es entstand
ein Schaden in Höhe von etwa 3100 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Aalen
Pressestelle
Telefon: 07361/580-110
E-Mail: aalen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Aalen, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.01.2019 - 14:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2063760
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-AA
Stadt:
Aalen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Landkreis Schwäbisch Hall: Zwei leicht Verletzte bei Glätteunfall - Sattelzug übersieht PKW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).