Fahren ohne Fahrerlaubnis - Uneinsichtiger Rollerfahrer
(ots) - Am Donnerstag, den 24.01.2019 gegen 15:35 h wurde
ein 65-jähriger Rollerfahrer aus der Verbandsgemeinde Bad Ems im
Bereich der Lahnstraße einer allgemeinen Verkehrskontrolle
unterzogen. Hier konnte durch die eingesetzten Beamten festgestellt
werden, dass der Fahrzeugführer ohne entsprechende Fahrerlaubnis
unterwegs war. Nur knapp 1 1/2 Stunden später staunten die Beamten
nicht schlecht, als Sie im Bereich der Römerstraße denselben
Rollerfahrer, trotz Untersagung der Weiterfahrt erneut mit seinem
Gefährt fahrend antrafen. Gegen den Fahrzeugführer wurden zwei
Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Datum: 24.01.2019 - 20:03 Uhr
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