Schwachstelle Fenster: So sichern Sie Ihr Zuhause vor Einbrüchen
(ots) -
Bei handelsüblichen Fenstern benötigen versierte Einbrecher oft
nur wenige Sekunden, um dieses aufzuhebeln und so in die Wohnung oder
das Haus zu gelangen. Die Polizei Rheinland-Pfalz empfiehlt daher,
Wert auf einbruchsichere Fenster zu legen. Denn so können viele
Einbrüche verhindert werden.
Je länger ein Fenster den Bemühungen eines Einbrechers standhält,
desto wahrscheinlicher ist es, dass er seinen Angriff abbricht. Das
zeigt auch die Statistik: Mehr als die Hälfte aller Einbrüche bleibt
in Rheinland-Pfalz im Versuchsstadium stecken. Dies liegt nicht
zuletzt an der eingebauten Sicherungstechnik.
Doch worauf sollten Bürgerinnen und Bürger bei ihren Fenstern
achten?
Bei Neu- und Umbauten rät LKA-Sicherungsexperte Kurt Schmidt zum
Einbau zertifizierter einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren
(Balkon- oder Terrassentüren) nach DIN EN 1627 (mindestens
Widerstandsklasse [RC] 2). "Diese Fenster werden einer
praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen", erklärt er. "So ist
sichergestellt, dass es in der Gesamtkonstruktion - und damit beim
Rahmen, Beschlag sowie der Verglasung - keinen Schwachpunkt gibt."
Abschließbare Fenstergriffe sind nur in Verbindung mit einem
einbruchhemmenden Fensterbeschlag sinnvoll. Schließlich werden
Fenster häufig aufgehebelt. Einen guten Schutz bieten
einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzsicherungen.
Auch Nachrüsten ist möglich
Doch auch im Nachhinein kann der Einbruchschutz von Fenstern immer
noch deutlich verbessert werden. "Einfache Fensterbeschläge haben
keine einbruchhemmende Wirkung", warnt Schmidt. Geprüfte
einbruchhemmende Fensterbeschläge nach DIN 18104 in Verbindung mit
abschließbaren Fenstergriffen erhöhen den Einbruchschutz dagegen
deutlich. Bei Holz- oder Kunststofffenstern mit
Einhand-Drehkippbeschlägen kann der vorhandene Beschlag vom Fachmann
häufig um Sicherheitselemente erweitert bzw. gegen einen
einbruchhemmenden Beschlag ausgetauscht werden.
Ist Sicherheitsglas sinnvoll?
Übliche Isolierverglasungen haben ebenfalls keine einbruchhemmende
Wirkung. Je nach Gefährdung können im Einzelfall einbruchhemmende
Verbundsicherheitsgläser nach DIN EN 356 ab der Klasse P 4 A
nachgerüstet werden. Da Einbrecher Fenster jedoch häufig aufhebeln,
reicht die Nachrüstung mit einbruchhemmenden Gläsern alleine nicht
aus.
Einbruchhemmende Vergitterung
Fenster, vor allem häufig gekippte Fenster (z. B. WC-Fenster)
können mit einem Fenstergitter gesichert werden. Wichtig sind die
Stabilität des Gitters, die fachgerechte Befestigung und die
Sicherung gegen Demontage.
Kellerfenster & Lichtschacht
Handelt es sich bei den Kellerfenstern der Bauform nach um
Standardfenster, können diese wie normale Fenster gesichert werden.
Bei Kellerfenstern mit massiven Stahllochblenden müssen diese stabil
im Mauerwerk verankert und gegen das Öffnen gesichert werden, z. B.
mit einem Hangschloss oder durch eine Verschraubung der Rahmen.
Andere mögliche Sicherungen sind feststehende Gitter, raumseitig
montierte, abschließbare Fenstergitter oder vorgelegte Riegelstangen,
z. B. aus Flachstahl. Auch Betongitter schützen vor Einbruch. In
Kellerschächten können Täter meist ungesehen "arbeiten". Betonierten
Kellerlichtschächten sollte beim Neubau der Vorzug gegeben werden.
Sie lassen sich mechanisch besonders gut sichern.
Sie sind sich unsicher, welche Sicherungen für Ihr Zuhause die
richtigen sind? Dann vereinbaren Sie einen kostenfreien
Beratungstermin bei Ihrer Polizei Rheinland-Pfalz. Hier geht es zu
den Beratungsstellen: https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevent
ion/kriminalpraevention/einbruchschutz/wer-hilft-mir/polizeiliche-ber
atung/
Einen kurzen Videoclip zum Thema finden Sie auf dem YouTube-Kanal
der Polizei Rheinland-Pfalz: https://youtu.be/94fGJT2mezs
Weitere Informationen rund um den Einbruchschutz finden Sie unter:
https://www.polizei.rlp.de/de/aufgaben/praevention/kriminalpraeventio
n/einbruchschutz/ und in der Broschüre "Sicher wohnen" unter:
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/1-sicher-wohnen/
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
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Datum: 25.01.2019 - 09:22 Uhr
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