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Polizei kontrolliert Fernlinienbus - Weiterfahrt untersagt, da Lenkzeiten teilweise nicht nachgewiesen wurden und falscher Fahrtenschreiber eingebaut war

ID: 2064078

(ots) - Am Do., 24.01.2019, gegen
13:15 Uhr kontrollierten Beamte der Verkehrsdirektion Koblenz auf der
B 256, in der Nähe der BAB-Anschlussstelle Neuwied-Altenkirchen,
einen mit Fahrgästen besetzten Fernlinienbus. Der Bus fiel dem
Kontrolleur auf, weil er erst zwei Tage zuvor einen Fernlinienbus des
gleichen Unternehmens an gleicher Örtlichkeit festgestellt und
kontrolliert hatte und im Rahmen dieser Kontrolle beanstandet werden
musste, dass an der BAB-Anschlussstelle an der BAB 3 eine nicht
genehmigte Haltestelle bedient wurde. Da der in Deutschland
zugelassene Bus an ein südosteuropäisches Unternehmen vermietet war,
musste das ausländische Unternehmen für den Verstoß eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000,- EUR hinterlegen.

Auch bei der neuerlichen Kontrolle wurde festgestellt, dass an der
BAB-Anschlussstelle durch das Unternehmen eine nicht genehmigte
Haltestelle bedient wurde. Dies hatte eine erneute Anzeige zur Folge
und es wurde nunmehr eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,- EUR
angeordnet.

Zudem stelle der Kontrolleur der Verkehrsdirektion fest, dass in
dem Bus ein analoger Fahrtenschreiber eingebaut war. Aufgrund des
Alters des Busses hätte in diesem aber ein digitaler Fahrtenschreiber
eingebaut sein müssen. Ermittlungen ergaben, dass der Bus bei der
Erstzulassung zunächst in Deutschland zugelassen und mit einem
digitalen Fahrtenschreiber ausgerüstet war. Nach dem Verkauf im Jahr
2013 wurde der Bus dann mit Ausfuhrkennzeichen ins Ausland verbracht.
Vermutlich wurde dann ein analoges Gerät in das Fahrzeug eingebaut.
Seit 2018 ist der Bus wieder in Deutschland zugelassen. Der analoge
Fahrtenscheiber blieb im Bus verbaut.

Die Weiterfahrt wurde untersagt, da die Lenk- und Ruhezeiten nicht
lückenlos nachgewiesen wurden, und es wurde der Einbau eines
digitalen Fahrtenschreibers angeordnet, um eine vorschriftenkonforme




Dokumentation der Fahrertätigkeiten zu gewährleisten. Der Verstoß
wird zudem bei der zuständigen Überwachungsbehörde zur Anzeige
gebracht.

Die Fahrgäste wurden mit einem Ersatzbus weiterbefördert.




Rückfragen bitte an:

Verkehrsdirektion Koblenz
PHK Udo Humberg
Telefon: 0261-103-3355
www.polizei.rlp.de/vd.koblenz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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Datum: 25.01.2019 - 10:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-VDKO
Stadt:

56587 Oberhonnefeld-Gierend



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