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Öffentliche Androhung von Straftat durch Jugendlichen

ID: 2064216

(ots) - Häufig werden in Sozialen Medien unüberlegte
Äußerungen getätigt und so einer unüberschaubar hohen Anzahl von
Personen zugänglich gemacht. Sind diese Äußerungen oder
Veröffentlichungen jedoch strafrechtlich relevant, können sie unter
Umständen dazu führen, dass noch am gleichen Abend die Polizei vor
der Tür steht, um den Sachverhalt aufzuklären. So geschehen in der
vergangenen Woche in Rostock:

In offensichtlicher Unkenntnis der Tragweite seines Handelns
äußerte ein 16-jähriger Schüler in englischer Sprache in den Sozialen
Medien Überlegungen zu einem Amoklauf.

Amerikanische Sicherheitsbehörden wurden auf die Äußerungen
aufmerksam und gaben umgehend einen entsprechenden Hinweis über das
Bundeskriminalamt an das Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern.
Nach der Überprüfung der übermittelten Informationen erfolgte
daraufhin die Verständigung der örtlich zuständigen
Polizeidienststelle. Noch am gleichen Abend statteten
Polizeivollzugskräfte dem Schüler im Beisein seiner Mutter einen
unerwarteten Besuch ab.

Dabei räumte der 16-Jährige die unbedachten Äußerungen
vollumfänglich ein, bestritt aber jegliches Interesse an der
tatsächlichen Planung oder Ausführung eines Amoklaufs. Auch eine
Zugriffsmöglichkeit auf Waffen wurde nicht festgestellt. Der Schüler
gab an, die Äußerungen getätigt zu haben, ohne sich über die
möglichen Folgen im Klaren zu sein, und entschuldigte sich bei den
Beamten.

Wie dieser aktuelle Fall zeigt, führt die öffentliche Androhung
von Straftaten, auch im vermeintlich anonymen Internet, zum
konsequenten Handeln der Sicherheitsbehörden. So drohen im Einzelfall
nicht nur strafrechtliche Konsequenzen, sondern unter Umständen auch
hohe Kosten für Einsatzmaßnahmen.




Rückfragen bitte an:





Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Matthias Rascher
Telefon: 03866/64-8700
E-Mail: presse(at)lka-mv.de
http://www.polizei.mvnet.de

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Datum: 25.01.2019 - 11:50 Uhr
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