Ilshofen:Öffentlichkeitsfahndung nach unberechtigter Geldabhebung
(ots) - Am Dienstag, 08.01.2019 stellte ein 64-jähriger Mann
anhand der Überprüfung seiner Kontoauszüge fest, dass ein 5-stelliger
Betrag von seinem Konto unberechtigt abgebucht wurde. Nach einer
Rücksprache mit seiner Bank, wurde ihm mitgeteilt, dass eine
männliche Person in einer Bankfiliale in Ilshofen erschien und sich
mittels Personalausweis ausgewiesen habe. Daraufhin wurde der
geforderte Betrag ausbezahlt. Es wird nun vermutet, dass der bislang
unbekannte Geldabheber unberechtigt im Besitz des Personalausweises
und der EC-Karte des Geschädigten ist. Beides hat der 64-Jährige im
November 2016 in Salzkotten / Nordrhein-Westfalen verloren. Bei der
Bank in Ilshofen wurde der Personalausweis mit den Personalien des
Geschädigten, allerdings mit dem Lichtbild des Täters vorgelegt. Es
wird deswegen davon ausgegangen, dass es sich bei dem vorgelegten
Ausweis um eine Fälschung handelt. Der Täter kann wie folgt
beschrieben werden: Etwa 65-75 Jahre alt, 170 - 180 cm groß,
gepflegtes Äußeres, graue Haare, Brillenträger, bekleidet mit dunklem
Mantel, schwarze Lederhandschuhen, einer dunklen Stoffhose sowie
schwarzen Leder-Business-Schuhen.
Hier geht es zur Fahndung mit den Lichtbildern:
https://fahndung.polizei-bw.de/tracing/pp-aalen-ilshofen-gewerbsma
essiger-betrug/
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Aalen
Pressestelle
Telefon: 07361/580-110
E-Mail: aalen.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
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Datum: 25.01.2019 - 16:49 Uhr
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