Drogen im Straßenverkehr
(ots) - Mindestens 500 Euro Bußgeld, einen Monat
Fahrerbot und zwei Punkte in der Verkehrszentraldatei sind die
vorgesehenen Folgen, wenn man unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug
führt (sollte der Drogeneinfluss zur Fahruntüchtigkeit geführt haben,
läge eine Straftat vor). Auch die Kosten für die Blutentnahme und die
Blutuntersuchung kommen auf den Betroffenen zu.
Festgestellt wurde diese Verkehrsordnungswidrigkeit an den
vergangenen Tagen gleich mehrfach:
Vreden, 26.01.2019, 16.00 Uhr, Winterswyker Straße, 24-jähriger
Autofahrer aus Münster (Cannabis). Der 24-Jährige hatte zudem eine
geringe Menge Marihuana dabei und muss deshalb auch mit einem
Strafverfahren rechnen.
Ahaus, 26.01.2019, 16.15 Uhr, Schorlemerstraße, 21-jähriger
Autofahrer aus Legden (Amphetamin und Methadon)
Borken, 26.01.2019, 13.15 Uhr, B 70, 69-jähriger Autofahrerin aus
Heiden. Die Frau stand unter Medikamenteneinfluss und war
augenscheinlich fahruntüchtig, sodass ein Strafverfahren eingeleitet
und der Führerschein sichergestellt wurde.
Velen, 25.01.2019, Ramsdorfer Straße, 25-jähriger Autofahrer aus
Velen (vermutlich Cannabis)
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Pressestelle
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Telefon: 02861-900-2200
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Datum: 27.01.2019 - 15:11 Uhr
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