Zwei Schlagringe und drei Pfeffersprays im Auto
(ots) - Ohne Verdacht kontrollierte ein
Kontrollstreife des Hauptzollamts Lörrach am 12. Januar einen
45jährigen Portugiesen, der mit seinem in Luxemburg zugelassenen
Fahrzeug entlang der Hauptstraße in Weil am Rhein parkte. Er käme
eben aus Frankreich und warte auf einen Freund, gab der Mann auf die
Frage der Zöllner an. Diese entschlossen sich zu einer
Fahrzeugkontrolle und fanden in zwei Papiertüten im Kofferraum
insgesamt zwei Schlagringe und drei Pfeffersprays. Schlagringe und
Pfeffersprays gelten als Waffen nach dem Waffengesetz und dürfen
weder ein- noch mit sich geführt werden. Ein Verstoß gilt als
Straftat. Die Beamten nahmen den Mann zum Verhör zum Zollamt Weil am
Rhein-Autobahn mit, leiteten ein Strafverfahren ein und erhoben eine
Strafsicherheit. Der Mann konnte die Dienststelle anschließend wieder
verlassen.
Zusatzinformation: Pfeffersprays bzw. Reizstoffsprühgeräte, die
dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen
zu beseitigen oder herabzusetzen gelten als Waffe nach dem
Waffengesetz. Sie sind ausnahmsweise nur dann verkehrsfähig, wenn sie
in ihrer Reichweite und Sprühdauer begrenzt sind und einen Reizstoff
enthalten, der in Deutschland als gesundheitlich unbedenklich gilt.
Dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss auf der Dose durch ein
aufgedrucktes amtliches Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt nachgewiesen und erkennbar sein. Solche Sprays dürfen
dann auch Jugendliche ab 14 Jahren mit sich führen. In den freien
Handel dürfen daneben solche Pfeffersprays, die durch Kennzeichnung
und Aufmachung erkennbar als Tierabwehrvorrichtung dienen. Sie gelten
dann nicht als Waffe nach dem Waffengesetz und dürfen frei gehandelt
werden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
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Datum: 28.01.2019 - 09:56 Uhr
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