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Nordhessen: Hessenweite Kontrollen: Polizei untersagt sieben alkoholisierten Truckern in Nordhessen den Fahrtantritt

ID: 2065530

(ots) - (Beachten Sie zu den hessenweiten
Abfahrtskontrollen bitte auch die Pressemitteilung des
Polizeipräsidiums Mittelhessen mit der Gesamtbilanz und allgemeinen
Infos zu der Aktion, die Sie nachfolgend oder unter
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/4177105 finden.)

Bei hessenweiten Abfahrtskontrollen von Fahrern gewerblicher
Transporte entlang Autobahnen am gestrigen Sonntagabend trafen auch
die etwa 50 in Nordhessen eingesetzten Polizistinnen und Polizisten
in unserer Region auf Fahruntüchtige. Bei insgesamt 35 von 215
Fahrern stellten sie eine Alkoholisierung fest. In sieben Fällen fiel
diese so aus, dass die Beamten den Fahrtantritt vorsorglich
untersagten.

Stadt und Landkreis Kassel

Ohne größere Vorkommnisse verliefen die durchgeführten Kontrollen
rund um Kassel. Auf dem Parkplatz der Rastanlage Bühleck an der A 44
stellten die Beamten jedoch bei drei Lkw-Fahrern Promillewerte
zwischen 1,0 und 1,6 Promille fest und untersagten ihnen die
Weiterfahrt.

Schwalm-Eder-Kreis

Ein recht zufriedenstellendes Ergebnis kam auch aus dem
Schwalm-Eder-Kreis. Lediglich ein Lkw-Fahrer wurde vor Fahrtantritt
mit einem Alkoholwert von 1,2 Promille auf dem Autohof
Malsfeld-Ostheim angetroffen. Dem Bulgaren wurde ebenfalls die
Weiterfahrt untersagt.

Waldeck-Frankenberg

Gleich drei Promillesünder konnten im Landkreis
Waldeck-Frankenberg vor der Fahrt im berauschten Zustand gestoppt
werden. Ein Brummifahrer, bei dem am Autohof in Diemelstadt ein Wert
rund 2,3 Promille festgestellt werden konnte, zeigte den verdutzten
Beamten seinen eigenen, privaten Promilletester vor. Die Untersagung
der Weiterfahrt war auch hier die logische Konsequenz.

Werra-Meißner-Kreis

Auf dem Rasthof "Werra-Meißner-Rast" bei Hessisch Lichtenau




kontrollierten die Beamten des Regionalen Verkehrsdienstes einen
lettischen Lkw-Fahrer. Eine Atemalkoholkontrolle förderte einen Wert
von über 2,5 Promille zutage. Seine Fahrzeugpapiere, Führerschein,
Frachtpapiere und EU-Genehmigung wurden vorsorglich einbehalten, die
Weiterfahrt bis zum späten Montagabend untersagt. Weit hätte es der
Fahrer mit seinem Sattelzug nicht gehabt. Er sollte seine Ladung am
Montag in Hessisch Lichtenau abliefern. Darum dürfen sich jetzt
andere kümmern.

Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021

POL-GI: Polizei untersagt 79 Truckern den Fahrtantritt -
hessenweite Kontrollen für die Verkehrssicherheit

Als voller Erfolg stellten sich die heutigen hessenweiten
Abfahrtskontrollen dar. Rund 250 Polizistinnen und Polizisten
kontrollierten vor allem entlang der Autobahnen in ganz Hessen in den
letzten Stunden die Fahrer gewerblicher Transporte auf ihre
Fahrtüchtigkeit. Von rund 1200 Kontrollierten standen 190 Fahrer
unter Alkoholeinfluss, 79 Fahrer bekamen den Fahrtantritt untersagt.
Mit dem Ende des Sonntagsfahrverbotes gegen 22 Uhr beenden
erfahrungsgemäß viele LKW-Fahrer ihre Wochenruhezeit und setzen ihre
Fahrt fort. Die Kontrolleure der Polizei machen immer wieder die
Erfahrung, dass einige der Fahrer dabei unter dem Einfluss
berauschender Mittel, vor allem unter Alkoholeinfluss, stehen. Diese
Fahrer stellen ein erhebliches Risiko für die Verkehrssicherheit dar
und gefährden nicht nur ihre eigene Gesundheit und ihr Leben, sondern
auch das aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Beginnend um 18 Uhr am Sonntag kontrollierte die Polizei daher in
einer ersten großangelegten hessenweiten Präventionsaktion die Fahrer
gewerblicher Transporte, bevor sie ihre Fahrt antraten. Bis
Mitternacht dauerten die Kontrollen, die von den Polizistinnen und
Polizisten aller Flächenpräsidien mit Unterstützung durch die
Bereitschaftspolizei durchgeführt wurden. Ziel der Kontrollen war es
die Abfahrt von Fahrzeugführern zu verhindern, die unter dem Einfluss
berauschender Mittel standen. Die Kontrollen setzten daher gezielt
vor dem Fahrtantritt an.

Von Raststätte zu Raststätte, von Parkplatz zu Parkplatz
arbeiteten sich die rund 250 Kontrolleure entlang der hessischen
Autobahnen voran. Sie klopften an die Türen der LKW-Fahrer und
überprüften die Fahrtüchtigkeit der Fahrer. Mit vielen Fahrern galt
es sich mit Händen und Füßen verständig zu machen, da der Großteil
der Kontrollierten der deutschen Sprache nicht mächtig war. Die
meisten der LKW-Fahrer nahmen das Angebot eines Atemalkoholtestes an
und bewiesen damit, dass sie nüchtern waren. 190 Fahrer der insgesamt
rund 1200 kontrollierten LKW-Fahrer jedoch standen unter
Alkoholeinfluss. Bei 79 von ihnen zeigte der Atemalkoholtest einen
Wert von über 0,5 Promille an, der es erforderlich machte den Fahrern
einen Fahrtantritt zu untersagen.

Fahrer bei denen die gemessenen Atemalkoholwerte nur geringfügig
über dem erlaubten Wert lagen, konnte nach einiger Wartezeit oft noch
während der Kontrollmaßnahmen die Weiterfahrt erlaubt werden. Da bei
etlichen Fahrern der Atemalkoholtest jedoch Werte weit über 1
Promille anzeigte, mussten die Beamten in diesen Fällen den
Fahrtantritt noch lange über die Kontrollmaßnahmen hinaus untersagen.
Um sicherzustellen, dass die Fahrer der Weisung Folge leisten, wurden
bei einigen Lastern Parkkrallen angelegt, bei anderen Fahrern
Dokumente oder auch der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

In Mittelhessen kontrollierte die Polizei 275 Fahrzeugführer - 48
standen unter Alkoholeinfluss - 19 musste die Weiterfahrt untersagt
werden, da der Atemalkoholtest Werte von über 0,5 Promille anzeigte.
Bei einem Fahrer aus Polen, der an der Raststätte Wetterau West an
der A5 stand, zeigte der Atemalkoholtest zunächst einen erschreckend
hohen Wert von 5 Promille an. Wie sich herausstellte, hatte der
Fahrer erst kurz zuvor Alkohol zu sich genommen, wodurch der
Atemalkoholwert einen so hohen Wert anzeigte. Eine halbe Stunde
später hatte sich der Wert bei 2,7 Promille eingependelt. Da der
Fahrer bis zu seinem geplanten Fahrtantritt am nächsten Morgen
keineswegs nüchtern sein wird, untersagten ihm die Beamten nicht nur
die Weiterfahrt, sondern legten auch eine Parkkralle an.

An der Raststätte Grävenhausen bei Darmstadt an der Autobahn 5
untersagten die Beamten dem Fahrer eines Gefahrguttransporters die
Weiterfahrt. Bei dem Fahrer eines Tanklastzuges zeigte der Wert 1,58
Promille an. Er hatte Salpetersäure geladen. Für die Fahrer von
Gefahrguttransporten gilt die 0,0 Promille-Regelung. An der gleichen
Raststätte bekam auch ein weiterer Fahrer den Fahrtantritt untersagt,
nachdem der Atemalkoholtest bei ihm 1,91 Promille angezeigt hatte.
Insgesamt kontrollierte die Polizei in Südhessen rund 200
Fahrzeugführer, wovon 11 die Weiterfahrt untersagt bekamen. Ein
LKW-Fahrer aus Bulgarien muss nach einem gemessenen Wert von 2,64
Promille an der Tank- und Rastanlage Weiskirchen einen längeren Stopp
einlegen als geplant. Zwei leere Wodka-Flaschen im Fußraum des LKW
erklären vermutlich den hohen Atemalkoholwert. Von Spanien kam der
Fahrer mit seiner Fracht, der im Rhein-Main-Gebiet morgen entladen
wollte. Von den etwa 50 Kontrollierten in Südhessen mussten fünf ihre
Laster länger stehen lassen als geplant.

Rund 200 Fahrzeugführer unterzogen die Beamten in Nordhessen den
Kontrollmaßnahmen. Sieben von ihnen durften ihre Fahrt danach nicht
antreten. Gleich drei dieser Promillesünder konnten im Landkreis
Waldeck-Frankenberg an der Abfahrt im berauschten Zustand gestoppt
werden. Ein Brummifahrer, bei dem am Autohof in Diemelstadt ein Wert
von 2,29 Promille festgestellt werden konnte, zeigte den verdutzten
Beamten seinen eigenen, privaten Promilletester vor - der ihm nicht
dabei half, dass auch für ihn die Untersagung der Weiterfahrt die
logische Konsequenz zu seinem Promillewert war. Auf dem Rasthof
"Werra-Meissner-Rast" in Hessisch Lichtenau kontrollierten die
Beamten einen lettischen Lkw-Fahrer. Die Atemalkoholkontrolle ergab
einen Wert von 2,51 Promille. Seine Papiere wurden sichergestellt und
die Abfahrt bis Montagabend untersagt. Weit hätte es der Fahrer mit
seinem Sattelzug nicht gehabt. Er sollte seine Ladung am heutigen
Montagmorgen in Hessisch Lichtenau abliefern.

Der höchste gemessene Wert bei den Kontrollen in Westhessen lag
bei einem rumänischen LKW-Fahrer mit 2,29 Promille. Er muss seine
Pause in Medenbach nun deutlich verlängern, bis er wieder nüchtern
ist und seine Fahrt fortsetzen darf. Insgesamt rund 130
Fahrzeugführer kontrollierten die Beamten hier, wovon elf nicht ihre
Fahrt antreten durften.

Bei 2,23 Promille lag der höchste Wert, den die Beamten in
Frankfurt auf ihrem Atemalkoholmessgerät ablesen konnten. Rund 160
Fahrzeugführer konnten hier im Rahmen der Kontrollen die
Bekanntschaft mit der Polizei machen, wobei den elf Fahrern die nicht
losfahren durften, diese wohl lieber erspart geblieben wäre. Die
Polizei in Osthessen kontrollierte insgesamt rund 160 Fahrzeugführer
und untersagte 15 von ihnen die Abfahrt.

Die Polizei kontrolliert ständig die Verkehrstüchtigkeit von
Fahrzeugführern an mobilen und stationären Kontrollstellen. Oberstes
Ziel ist es Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu verhindern und für
Verkehrssicherheit zu sorgen. Die Ergebnisse dieser
Präventionskontrolle zeigen, wie wichtig diese Kontrollmaßnahmen
sind. Sie werden mit Sicherheit fortgesetzt.

Sylvia Frech, Pressesprecherin Tel. 06031-601-150




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh(at)polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
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