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Zwei Mädchen auf Zebrastreifen angefahren - Fahrer fährt weiter

ID: 2066371

(ots) - Rheda-Wiedenbrück (CK) - Am Montagnachmittag
(28.01., 17.00 Uhr) überquerten zwei 13-jährige Mädchen aus
Rheda-Wiedenbrück zu Fuß den Zebrastreifen an der Kreuzung Rietberger
Straße / Von-Galen-Straße / Sankt-Vinzenz-Straße. Beide gingen
nebeneinander und hatten Fahrräder dabei, die sie schoben. Als die
Mädchen den Zebrastreifen fast überquert hatten, kam es zu einem
leichten Zusammenstoß mit einem silberfarbenen Auto, dessen Fahrer
die Rietberger Straße aus Wiedenbrück kommend in Fahrtrichtung
Rietberg befuhr. Dabei wurden die Mädchen leicht verletzt, ihre Räder
wurden beschädigt.

Der Autofahrer hielt daraufhin an und erkundigte sich nach deren
Befinden. Als beide unter dem Eindruck des Geschehens stehend
entgegneten, dass alles in Ordnung sei, setzte der Mann seine Fahrt
fort.

Der Fahrer wird wie folgt beschrieben: Etwa 65 Jahre, 170 cm,
kurze graue Haare, Drei-Tage-Bart. Er war in einem älteren,
silberfarbenen, mittelgroßen Auto unterwegs.

Diesen Unfall haben nach Angaben der Kinder mehrere Zeugen
beobachtet. Das zuständige Verkehrskommissariat bittet diese Zeugen
oder weitere Personen, die Angaben zu dem Unfall oder dem Fahrer
machen können, sich zu melden, Telefon 05242 4100-0.

Aus gegebenen Anlass weist die Polizei Gütersloh nochmals darauf
hin, dass bei Unfällen mit Kindern immer die Polizei gerufen werden
sollte.

Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen
kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt
sind.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das
gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen
und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann




fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in
dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den
ersten Blick scheint:

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die
allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren
Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr
erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere
Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von
fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren
keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten
Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden
Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten
Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall
bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch
werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird
eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer
gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr
Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem
verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim
Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet
werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern
sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die
Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es
ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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Datum: 29.01.2019 - 09:49 Uhr
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