(KA)Ettlingen - Zwei Verdachtsfälle von Giftködern in Ettlingen angezeigt
(ots) - Beim Polizeirevier Ettlingen sind in jüngster
Zeit zwei Verdachtsfälle auf mögliche Giftköder angezeigt worden. Die
geschilderten Sachverhalte lassen aufgrund der Umstände bislang
jedoch keine konkreten Rückschlüsse auf ausgelegte präparierte Köder
zu.
Am Dienstagvormittag war eine Hundehalterin gegen 8.30 Uhr mit
ihrem Hund auf dem Verbindungsweg zwischen der Hedwigsquelle und
Ettlingen (Kaisereiche) spazieren. Am Wegesrand lag Hackfleisch,
wovon der Hund auch einen Teil aufnahm. Bislang geht es dem
Vierbeiner aber gut und er weist keine Symptome einer Vergiftung auf.
Bereits am vergangenen Samstag war eine andere Frau mit zwei
Hunden im Feld nördlich des Dörnigwegs in Ettlingen unterwegs.
Stunden später bekam einer der Hunde Durchfall und zitterte stark, so
dass er in die Tierklinik gebracht werden musste. Als sich die
französische Bulldogge noch erbrach, kam eine Wurstpelle zum
Vorschein, obwohl von Seiten der Hundehalterin nie Wurst verfüttert
wird. Zudem wies das Tier erhöhte Leberwerte auf, die auf eine
Vergiftung hinweisen könnten. Ein konkreter Verdacht auf einen
Giftköder ließ sich indessen auch in diesem Fall bisher nicht
bestätigen.
Ralf Minet, Pressestelle
Polizeipräsidium Karlsruhe
Telefon: 0721 666-1111
E-Mail: karlsruhe.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/
Original-Content von: Polizeipräsidium Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
- Mehrere Bautrockner gestohlen">
Datum: 29.01.2019 - 15:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2066989
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-KA
Stadt:
Ettlingen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (KA)Ettlingen - Zwei Verdachtsfälle von Giftködern in Ettlingen angezeigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).