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Festnahme wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

ID: 2067123

(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. Januar
2019) am frühen Morgen

den 23-jährigen irakischen Staatsangehörigen Shahin F., den
23-jährigen irakischen Staatsangehörigen Hersh F. sowie den
36-jährigen irakischen Staatsangehörigen Rauf S.

durch Spezialkräfte der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes
im Kreis Dithmarschen (Schleswig-Holstein) festnehmen lassen. Zudem
werden die Wohnungen der Beschuldigten sowie weiterer bislang nicht
tatverdächtiger Personen in Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg durchsucht.

Shahin F. und Hersh F. stehen in Verdacht, eine schwere
staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet (§§ 89a, 25 Abs. 2 StGB) und
in diesem Zusammenhang gegen das Sprengstoff sowie das Waffengesetz
verstoßen zu haben (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG, §§ 52 Abs. 1 Nr. 2c
WaffG, 22, 23 StGB). Rauf S. soll ihnen hierzu Hilfe geleistet haben
(§§ 89a, 25 Abs. 2, 27 StGB, §§ 52 Abs. 1 Nr. 2c WaffG, 27 StGB).

Nach den bisherigen Ermittlungen hatten sich Shahin F. und Hersh
F. Ende 2018 dazu entschlossen, in Deutschland einen islamistisch
motivierten Anschlag zu verüben. Vor diesem Hintergrund begannen die
beiden Beschuldigten spätestens Anfang Dezember mit ersten
Vorbereitungen. So verschaffte sich Shahin F. über das Internet
verschiedene Anleitungen für den Bau eines Sprengsatzes. Zudem
bestellte er bei einer Kontaktperson in Großbritannien eine
Zündvorrichtung. Deren Auslieferung an den Beschuldigten wurde
allerdings von den britischen Strafverfolgungsbehörden vereitelt.
Ende Dezember 2018 unternahmen Shahin F. und Hersh F. erste
Sprengversuche mit Schwarzpulver aus Silvesterböllern. Im weiteren
Verlauf entschieden sich die beiden Beschuldigten, bei ihrem
Anschlagsvorhaben auch eine Schusswaffe zu verwenden. Sie baten daher




Rauf S., ihnen eine solche zu besorgen. Rauf S. nahm daraufhin
Verhandlungen mit dem gesondert Verfolgten Walid Khaled Y. Y. auf.
Die ihnen angebotene Schusswaffe vom Typ Makarov 9 mm war Shahin F.
und Hersh F. allerdings bislang zu teuer. Zudem erwogen die
Beschuldigten, bei ihrem Anschlagsvorhaben ein Kraftfahrzeug
einzusetzen. Daher begann Shahin F. spätestens Anfang 2019,
Fahrunterricht zu nehmen.

Ein konkretes Ziel für ihren Anschlag hatten die Beschuldigten den
bisherigen Erkenntnissen zufolge bislang noch nicht ins Auge gefasst.
Ob die Beschuldigten in eine terroristische Vereinigung eingebunden
waren, müssen die weiteren Ermittlungen klären.

Die Beschuldigten werden dem Ermittlungsrichter beim
Bundesgerichtshof vorgeführt, der über den Erlass von Haftbefehlen
und den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.






Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Frauke Köhler
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: +49 (0)721 8191-410
E-Mail: presse(at)generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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Datum: 30.01.2019 - 08:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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