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Weil am Rhein: Behörden- und grenzüberschreitende Fahndungsmaßnahme - Jugendliche auf Diebestour festgenommen

ID: 2067449

(ots) - Am gestrigen Dienstagabend führten Angehörige der
Schweizer Grenzwache, der Kantonspolizei Basel-Stadt und der
Bundeszollverwaltung - zusammen mit ihren für die Maßnahme
verantwortlich zeichnenden Kollegen der Verkehrswegefahndung des
Polizeipräsidiums Freiburg -grenzüberschreitende Fahndungsmaßnahmen
zwischen Weil am Rhein und Basel durch.

Die Erfolge der rund vierstündigen Aktion, an der insgesamt 10
Fahndungskräfte teilnahmen, ließen nicht lange auf sich warten. So
konnte bereits nach kurzer Zeit ein von der Staatsanwaltschaft
Lörrach wegen Diebstahls per Haftbefehl gesuchter 30jähriger
festgenommen werden. Nach dem sein soziales Umfeld die alternativ zur
Haft zu erbringende, empfindliche Geldstrafe aufgebracht hatte, wurde
er wieder auf freien Fuß entlassen. Fünf weitere Fahndungsnotierungen
verschiedenster Justizbehörden, die Personen unterschiedlichster
Nationalitäten betrafen, konnten am selben Abend noch auf Deutschen
Hoheitsgebiet, im Bereich der Hauptstraße bzw. der
grenzüberschreitend verkehrenden Tram 8, abgearbeitet werden. Ein als
verlustig gemeldeter und als solches schengenweit gesuchter Pass
wurde durch die zivilen Fahndungskräfte bei einer Person aufgefunden
und sichergestellt. Die Umstände der Passerlangung werden durch die
Polizei noch überprüft.

Das Vorhandensein ziviler Fahndungskräfte spielte den Kollegen des
Polizeirevier Weils zu. Sie hatten nach mehreren Diebstählen im
Rheincenter zwei in der Schweiz wohnhafte und sich in Deutschland
unerlaubt aufhaltende Jugendliche vorläufig festgenommen. Nach
Beendigung der strafprozessualen Maßnahmen wurden diese zur Ausreise
aufgefordert und von den zivilen Beamten hierbei mit Abstand
begleitet. Das Gefühl der Beamten trügte nicht. Die Jugendlichen
konnten kurze Zeit später im Umfeld des Einkaufsmarktes erneut




festgenommen werden, als sie probierten, ihr dort angelegtes
Diebesgutdepot zu räumen.

Zwei Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, jeweils eine
unerlaubte Einfuhr von Cannabis aus der Schweiz zum Zwecke des
Eigenkonsums, konnten ebenfalls festgestellt und bei der
Staatsanwaltschaft Lörrach zur Anzeige gebracht werden.

rm/ma




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Mathias Albicker
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Datum: 30.01.2019 - 12:11 Uhr
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